Haribo unterliegt Lindt: Vor dem Gesetz sind nicht alle Bären gleich

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Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli darf weiter goldfarbene Bären aus Schokolade verkaufen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in

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Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli darf weiter goldfarbene Bären aus Schokolade verkaufen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies eine Klage des Gummibärenproduzenten Haribo, Bonn, ab. Danach sollte Lindt der Vertrieb der Schokofigur verboten werden, wegen Verletzung der Markenrechte. Der BGH entschied, dass die Wortmarke “Goldbären” durch den Lindt-Bär nicht verletzt werde.

Haribo hatte den Namen “Goldbären” nach eigenen Angaben vor rund 40 Jahren als Wortmarke schützen lassen. Auf der Verpackung von Haribo-Gummibärchen ist ein goldener Bär mit roter Schleife um den Hals abgebildet. Das Gericht: Den Lindt-Schoko-Bären.in Goldfolie und mit roter Schleife, genannt “Lindt-Teddy” und seit 2011 zu kaufen, könne man auch anders nennen, etwa “Teddy”, “Schokoladen-Bär” oder “Schokoladen-Teddy” – also keine Verwechslungsgefahr.

Die Vorinstanzen hatten mal Haribo, mal Lindt rechtgegeben. Der Streitwert: Rund 4,6 Millionen Euro. (Az. I ZR 105/14).

Mit dem Urteil wirkte der BGH nach eigenen Angaben der Gefahr einer “Monopolisierung von Produktgestaltungen” entgegen. Der 1. Zivilsenat habe “markenrechtliches Neuland” betreten, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher.

su mit dpa, Reuters

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