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Holzspäne in geriebenem Käse: Lebensmittel-Rückruf in Spanien

Käse.
Käse. Copyright  Pexels.com
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Von Christina Thykjaer
Zuerst veröffentlicht am
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Die spanische Behörde für Lebensmittelsicherheit und Ernährung (Aesan) hat die Rücknahme mehrerer Produkte von geriebenen Käses angeordnet. Offenbar wurden in einige Chargen kleine Holzsplitter gefunden.

Die spanischen Gesundheitsbehörden haben den Rückruf verschiedener geriebener Käseprodukte bekannt gegeben, da in einigen Verpackungen offenbar kleine Holzsplitter entdeckt worden waren.

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Die Warnung wurde von der spanischen Agentur für Lebensmittelsicherheit und Ernährung (Aesan) des Verbraucherministeriums ausgegeben, nachdem die Kontrolldienste von Navarra den Vorfall über das Koordinierte System für den schnellen Informationsaustausch (SCIRI) gemeldet hatten.

Der Vorfall betrifftPackungen von geriebenem Käse, der unter verschiedenen Markennamen und in unterschiedlichen Formaten vermarktet wird. Die Behörden betonen, dass das Problem auf bestimmte Chargen beschränkt ist, und empfehlen daher, die auf der Verpackung angegebene Chargennummer und das Verfallsdatum sorgfältig zu überprüfen.

Nach den Informationen, die den Regionalbehörden in Spanien übermittelt wurden, hat der ursprüngliche Vertrieb in mehreren Regionen stattgefunden**,** obwohl nicht auszuschließen ist, dass einige Packungen über die Lieferkette in andere Gebiete gelangt sind.

Zuletzt hatte in mehreren Ländern - vor allem in Frankreich - der Rückruf von Babymilch zahlreicher Hersteller Aufregung und Besorgnis unter Eltern von Säuglingen ausgelöst.

Spezifische betroffene Produkte

Die Warnung vor geriebenem Käse in Spanien bezieht sich ausschließlich auf bestimmte Chargen, die mit der Nummer 2426026 und dem Verfallsdatum 5. Juni 2026 gekennzeichnet sind.

Die betroffenen Produkte sind:

  • Alteza geriebener Gouda-Käse, 200 Gramm.
  • Albéniz geriebener Gouda-Käse, 1 kg.
  • Geriebener Mozzarella- und Provolone-Käse, der von der galicischen Handelskette Froiz in 200-Gramm-Packungen vertrieben wird.

Die Behörden betonen, dass das Problem nicht alle Produkte dieser Marken betrifft, sondern nur die angegebenen Chargen.

In Deutschland publizieren die Bundesländer und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Lebensmittelwarnungen im Internet mit detaillierten Angaben und Fotos der zurückgerufenen Produkte.

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