Ex-Präsident Nicolas Sarkozy bringt nächsten Monat „Tagebuch eines Gefangenen“ über zwanzig Tage Haft heraus. Er kam am zehnten November aus La Santé frei.
Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy veröffentlicht ein Buch über seine drei Wochen hinter Gittern. Es trägt den Titel „Tagebuch eines Gefangenen“ (auf Französisch: „Le journal d’un prisonnier“).
Sein Verlag Fayard gehört zu einem Medienkonzern, den der rechtsgerichtete Milliardär Vincent Bolloré kontrolliert. Das Buch umfasst 216 Seiten und kommt am zehnten Dezember in den Handel.
Nach unserer Rechnung sind das knapp elf Seiten pro Tag hinter Gittern. Bei insgesamt zwanzig Tagen wirkt das fast übertrieben.
Sarkozy, der von den übrigen Insassen getrennt untergebracht war, kündigte die Veröffentlichung in einem Beitrag auf X an. Er schrieb, in der Haftanstalt La Santé sei „der Lärm leider konstant“ und „das innere Leben des Menschen werde im Gefängnis stärker“.
Als Kostprobe gab es zudem ein Zitat aus dem Buch: „Im Gefängnis gibt es nichts zu sehen und nichts zu tun.“
Abgesehen vom Schreiben, versteht sich. Welche Erkenntnisse 216 Seiten bei einem so kurzen Aufenthalt und so wenig Beschäftigung bieten, bleibt offen. Nachdenkliches aus der Einzelhaft? Eine Bewertung der Dezibelwerte im französischen Strafvollzug? Vielleicht eine kritische Würdigung von Alexandre Dumas’ Roman „Der Graf von Monte Cristo“, den Sarkozy mit ins Gefängnis nahm?
Bald zeigt sich, ob dieses Opus mit Oscar Wildes Gefängnisdichtung „Die Ballade vom Zuchthaus Reading“ mithalten kann.
Der ehemalige Staatschef, der Frankreich von 2007 bis 2012 regierte, wurde am fünfundzwanzigsten September wegen krimineller Verschwörung verurteilt. Es ging um ein System zur Beschaffung von Wahlkampfspenden für seine Präsidentschaftskampagne 2007. Ein Pariser Gericht verhängte eine fünfjährige Haftstrafe. Damit ist er der erste frühere französische Präsident, der seit dem Nazi-Kollaborateur Philippe Pétain im Gefängnis landet.
Er wurde am zehnten November bis zum Berufungsverfahren freigelassen.
Sarkozys Berufung gegen das Urteil soll vom sechzehnten März bis zum dritten Juni 2026 verhandelt werden.