Die Anwälte des ehemaligen französischen Präsidenten hatten am Tag seiner Inhaftierung, dem 21. Oktober, einen Antrag auf Freilassung ihres Mandanten gestellt. Sarkozy wurde unter strengen gerichtlichen Auflagen an diesem Montag aus der Haft entlassen.
Nach seiner Verurteilung und Inhaftierung wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung hatte der 70-Jährige Ex-Präsident vorläufige Haftverschonung beantragt. Das Pariser Berufungsgericht stimmte dem an diesem Montag zu. Das weitere Berufungsverfahren gegen seine Verurteilung darf Sarkozy deswegen unter Justizaufsicht in seinem Privathaus abwarten.
Das Gericht ordnete als Auflage an, dass Sarkozy das Land nicht verlassen darf. Treffen mit dem amtierenden Justizminister Gérald Darmanin wurden ihm verboten. Darmanin hatte ihn zuletzt im Gefängnis besucht, weswegen Anwälte dem Justizminister Parteilichkeit vorwarfen.
Während der Verhandlung zu seiner Haftverschonung schaltete Sarkozy sich per Video zu: "Ich hätte nie gedacht, dass ich mit 70 Jahren ins Gefängnis gehen würde. Diese Tortur wurde mir auferlegt, und ich habe sie überlebt. Es ist hart, sehr hart", erklärte er. Die Korruptions-Vorwürfe weist Sarkozy weiterhin zurück.
Von "Hass" motiviert
Nicolas Sarkozy war seit dem 21. Oktober im Gefängnis La Santé inhaftiert. Er ist das erste Staatsoberhaupt in der Geschichte Frankreichs, das wegen einer Haftstrafe im Gefängnis saß.
Das Pariser Strafgericht hatte ihn am 25. September wegen "krimineller Vereinigung" im Rahmen der Affäre um die mutmaßliche libysche Finanzierung seines Wahlkampfs 2007 zu fünf Jahren Haft verurteilt. Vom Vorwurf der Bestechlichkeit, der illegalen Wahlkampffinanzierung und der Veruntreuung öffentlicher Gelder war er hingegen freigesprochen worden.
Die Richter hatten ihre Entscheidung, einen Haftbefehl mit vorläufiger Vollstreckung zu verhängen, mit der "außergewöhnlichen Schwere"der Taten begründet.
Die Entscheidung löste heftige Kritik aus. Sarkozy legte Berufung ein und prangerte eine von "Hass" motivierte Entscheidung an. Ein Teil der politischen Klasse sah darin eine Verbissenheit einiger Magistrate.
Im Rahmen seiner Berufung wird sein Aufenthalt im Gefängnis als Untersuchungshaft und nicht als Vollstreckung einer Strafe betrachtet.
Laut Gesetz (Artikel 144 der französischen Strafprozessordnung) darf die Haft nur dann aufrechterhalten werden, wenn dies "das einzige Mittel" ist, um Beweise zu sichern, den Verdächtigen an der Flucht zu hindern oder Druck auf Zeugen auszuüben.
Im Rahmen desselben Falls hatten die Richter bereits Wahib Nacer, einen 81-jährigen ehemaligen Bankier, unter richterlicher Aufsicht freigelassen. Der Mittelsmann Alexandre Djouhri bleibt hingegen weiterhin in Haft.