EU harmonisiert Verbraucherrechte

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Von Euronews
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Die Frage kommt in dieser Woche per Internet von Luc aus Brüssel Er fragt nach seinen Rechten beim Einkauf via Internet oder Telefon.

Das EU-Parlament war nach zweieinhalbjähriger Debatte zu einer Übereinkunft gekommen, mit der die Verbraucherrechte in den 27 EU-Staaten harmonisiert werden sollen. Schließlich boomt der Internet-Verkauft vor allem bei Elektronik. Deshalb liegt bei dieser Richtlinie der Schwerpunkt auf Fern-Verkauf. Der deutsche CDU-Abgeordnete Andreas Schwab hat den Text ausgearbeitet. Er sagt:

“Wir haben uns auf jene Verbraucher konzentriert, die per Internet kaufen, per Telefon oder an der Haustür, weil das klar im europäischen Interesse ist.

Viele dieser Verträge laufen heutzutage quer durch Europa, das ist irgendwie auch eine Stärke Europas.

Diese Produktvielfalt, von der wir noch mehr profitieren müssen.”

Die neuen Regeln sehen vor allem ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen vor und für den Verkäufer die Pflicht zur korrekten Information über Preis, Lieferkosten und mögliche andere Nebenkosten. Dazu wird eine maximale Lieferzeit von 30 Tagen festgesetzt. Falls der Käufer nicht korrekt informiert wurde, verlängert sich das Rücktrittsrecht auf ein Jahr. Den Mangel muss man aber nachweisen können. Für einige Dienstleistungen gelten spezielle Regeln, z.B. bei Mietwagen, Hotel- oder Flugbuchungen und schnell verderblichen Waren wie Blumen oder Lebensmittel

Ebenso gilt kein Rücktrittsrecht bei software, die aus dem Internet heruntergeladen wird.

Egal ob Musik, Video oder Programme.

Andreas Schwab erklärt: “Wir haben den Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit gegeben, um die Richtlinie umzusetzen. Das heisst, im günstigten Falle wird sie überall in der EU am 1. Januar 2013 in Kraft treten.”

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