Passagierrechte in der EU ausgeweitet

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Von Euronews
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Ioannis aus Athen fragt: “Ich will diesen Sommer durch mehrere EU-Staaten reisen, hauptsächlich per Bus und Schiff. Ich weiß schon Bescheid über die Passagier-Rechte in der EU für Luft- und Bahnverkehr. Aber gibt es auch Schutz für Leute, die andere Transportmittel nutzen?”

Ruth Lopian von der Generaldirektion für Mobilität und Transport bei der Europäischen Kommission antwortet: “Den gibt es in der Tat. Von diesem Sommer an werden die Regeln über Passagierrechte ausgeweitet, um auch Schiffs- und Bus-Reisende zu schützen. Sie haben einige allgemeine Rechte, zum Beispiel Zugang für Personen mit Behinderung, Unfallschutz für Sie und Ihr Gepäck, das Recht auf verständliche und vollständige Information, bevor Sie Ihr Ticket kaufen, usw.

Darüberhinaus gibt es noch spezifische Rechte, wenn der Reiseverlauf gestört wird. Diese Rechte gelten, wenn Ihre Reise abgesagt wird, wenn Sie große Verspätung haben, oder wenn der Beförderer Sie nicht ins Fahrzeug lässt, obwohl Sie alle nötigen Schritte unternommen haben, um an Bord gelassen zu werden.

Dieselben grundlegenden Rechte gelten für alle Arten des Transports, ob per Flugzeug, Bahn, Schiff oder Reisebus.

Falls Sie irgendeins der vorgenannten Probleme haben, aber weiterreisen möchten, haben Sie das Recht auf Hilfe und Unterstützung, bis Sie Ihr Reiseziel erreicht haben. Und vergessen Sie nicht, dass Sie auch einer Verschiebung Ihrer Reise auf einen späteren Termin zustimmen können, falls Ihnen das besser passt. Sollten Sie stattdessen die Reise absagen, haben Sie Anspruch auf Ticket-Rückerstattung und Transport zum Ausgangspunkt der Reise.

Sie können eventuell auch Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben, aber diese müssen Sie beantragen, und sie wird nicht bei außergewöhnlichen Umständen gezahlt: Wenn Sie lange vor der Reiseunterbrechung informiert wurden oder wenn der Beförderer Sie mit nur geringer Verspätung zum Ziel bringt.

Wird Ihre Reise abgesagt oder verzögert, sollten Sie zuerst Ihren Beförderer oder Reiseveranstalter kontaktieren. Sie können sich auch an die Verbraucherschutzorganisation Ihres Landes wenden, deren Anschrift Sie auch auf der Webseite der Europäischen Kommission finden.

Haben Sie Probleme, die Beförderungsgesellschaft oder den Reiseveranstalter zu erreichen, oder waren Sie nicht zufrieden mit deren Antwort, können Sie sich an die zuständige nationale Behörde in dem Land wenden, in dem die Verspätung eintrat, oder in dem Land, in das Sie reisen wollten.”

Für weitere Informationen zu Ihrem konkreten Fall können Sie auch die neue Passagierrechte-App für Ihr Smartphone verwenden. Oder Sie wenden sich an Europe Direct unter 00 800 6 7 8 9 10 11 bzw. auf der Webseite http://ec.europa.eu/transport/passenger-rights/.

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