EU-Justiz stärkt Rechte von Flugpassagieren erneut

Der Europäische Gerichtshof hat die Fluggastrechte erneut gestärkt:
Passagiere können auch bei Flügen mit Zwischenstopps außerhalb Europas bei starker Verspätung Entschädigung fordern, sofern sie mit einer europäische Fluggesellschaft in der EU gestartet sind.
Dies entschieden die höchsten EU-Richter in Luxemburg.
Im konkreten Fall ging es um eine bei der tschechischen Gesellschaft Ceske aerolinie gebuchten Reise von Prag nach Bangkok mit Umstieg in Abu Dhabi.
Der Flug auf der ersten Teilstrecke, der in der EU begann und von der tschechischen Airline selbst ausgeführt wurde, war pünktlich.
Doch der Anschlussflug - im Rahmen eines sogenannten Code Sharing ausgeführt von der Gesellschaft Etihad mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten - hatte am Ende 488 Minuten Verspätung.