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Keine Solidarität in Flüchtlingskrise verstösst gegen EU-Recht

Keine Solidarität in Flüchtlingskrise verstösst gegen EU-Recht
Copyright  Julia Schaefermeyer/SOS MEDITERRANEE via REUTERS
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Von Stefan Grobe
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Gutachterin am EuGH: Keine Solidarität in Flüchtlingskrise verstösst gegen EU-Recht

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Ungarn, Polen und Tschechien haben wegen mangelnder Solidarität in der Flüchtlingskrise gegen EU-Recht verstoßen.

Zu dieser Ansicht kommt eine Gutachterin des Europäischen Gerichtshofs

Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, einen Beschluss zur Umverteilung syrischer und anderer Asylbewerber aus Griechenland und Italien umzusetzen, hieß es in Luxemburg.

Die EU-Staaten hatten 20 15 in zwei Mehrheitsentscheidungen die Umverteilung von bis zu 160 000 Asylbewerbern beschlossen.

Ungarn, Polen und Tschechien weigerten sich allerdings beharrlich, den Beschluss umzusetzen - obwohl der Europäische Gerichtshof die Rechtmäßigkeit der Entscheidung in einem späteren Urteil bestätigte.

Polen und Ungarn haben nach Zahlen der EU-Kommission keinen einzigen Asylbewerber im Rahmen der Beschlüsse von 2015 aufgenommen, Tschechien zwölf.

Die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft unter anderem die Einhaltung von EU-Recht überwacht, klagte gegen die Länder.

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