Von Stefan Grobe
Fahrgastrechte im Schienenverkehr sollen EU-weit gestärkt werden. Aber keine Entschädigungspflicht bei höherer Gewalt
Die EU-Staaten wollen eine Reform der Fahrgastrechte im Schienenverkehr durchsetzen.
Demnach sollen vor allem die Rechte von Passagieren mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität gestärkt werden.
Zugleich sieht der Vorschlag vor, dass Bahngesellschaften im Falle von höherer Gewalt wie Naturkatastrophen und extremen Wetters nicht zur Zahlung von Entschädigungen verpflichtet sind.