EU geht gegen Apple und Irland in Berufung

Die EU-Kommission hatte im August 2016 von Apple eine Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro gefordert. Die irische Regierung habe dem US-Konzern unrechtmäßige Steuervergünstigungen gewährt.
Dagegen haben sich Apple und Irland gewehrt und vor dem EU-Gericht in erster Instanz Recht bekommen. Aus Sicht der EU-Kommission habe das Gericht der Europäischen Union eine Reihe von Rechtsfehlern begangen. Bereits 2016 hatte Vestager angeordnet, Apple müsse die Milliarden zurückzahlen - und damit einen der bekanntesten Technologiekonzerne weltweit ins Visier genommen.
Wettbewerbskommissarin Vestager verwies auf die Relevanz des Falles für künftige EU-Beihilfeverfahren. Das Luxemburger Gericht hatte die Steuernachforderung der EU-Kommission gekippt, da die Kommission nicht habe beweisen können, dass die vom irischen Staat gewährten Steuervergünstigungen ein unangemessener Vorteil nach dem EU-Wettbewerbsrecht seien. . Apple erklärte am Freitag, sich stets an die irischen Steuergesetze gehalten zu haben.