Mordfall Lübcke: Mitangeklagter Markus H. kommt frei

Richter Thomas Sagebiel am Oberlandesgericht Frankfurt, 16.6.2020
Richter Thomas Sagebiel am Oberlandesgericht Frankfurt, 16.6.2020 Copyright Thomas Lohnes/Pool via AP
Copyright Thomas Lohnes/Pool via AP
Von Euronews mit dpa
Diesen Artikel teilenKommentare
Diesen Artikel teilenClose Button

Markus H. kommt im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke auf freien Fuß.

WERBUNG

Er war wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Nun kommt Markus H. im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke auf freien Fuß. Das Oberlandesgericht Frankfurt erklärte, dass es keinen hinreichenden, dringenden Tatverdacht mehr gegen ihn gebe. Bei dem Mord geht das Gericht von einem rechtsextremistischen Motiv aus.

Seit Ende Juni 2019 sitzt Markus H. in Untersuchungshaft. Ihm hatte die Bundesanwaltschaft "ideologische Beeinflussung" des Tatverdächtigen Stephan E. zur Last gelegt. Damit habe er Beihilft zum Mord geleistet. 

Der Umstand der "Beihilfe" sei nun nicht mehr gegeben. Markus H. habe es nicht für möglich gehalten, dass der Hauptangeklagte Stephan E. Lübcke tatsächlich umbringen würde, urteilte das Gericht. Grund zu der Annahme waren Aussagen von Stephan E. und der Ex-Freundin von Markus H. gewesen. Die Aussagen der früheren Freundin hatten Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit aufkommen lassen. Auch die Richtigkeit der Aussagen von Stephan E. werden angezweifelt. 

Das Gericht zieht ebenfalls keine Mittäterschaft von Markus H. in Betracht. Auch in diesem Fall seien die Darstellungen des Hauptangeklagten nicht glaubwürdig. Markus H. soll aber bei der Tat Anfang Juni 2019 mit dabei gewesen sein.

Bislang hat Stephan E. verschiedene Versionen des Tathergangs dargestellt.

Stephan E. und Markus H. waren nicht nur Arbeitskollegen, sondern auch befreundet. Ermittler hatten in der Wohnung von Markus H. eine Vielzahl von NS-Devotionalien gefunden. Auf einer gelöschten Festplatte seines Computers konnten zudem Texte mit rechtsextremen und antisemitischen Inhalten sichergestellt werden. Markus H. muss sich nur wegen Verstößen gegen das Waffenrecht vor Gericht verantworten.

Diesen Artikel teilenKommentare

Zum selben Thema

Mord an Lübcke aus rechtsextremen Motiven: Rolle des Mittäters unklar

Ein Jahr nach Mord an Walter Lübcke: Prozess beginnt schleppend

Verdächtiger im Mordfall Lübcke: rechtsextrem, gewaltbereit, bewaffnet