Mord an Lübcke aus rechtsextremen Motiven: Rolle des Mittäters unklar

Archivbild: Walter Lübcke, Leiter des Regierungspräsidiums Kassel, im Gespräch mit Medienvertretern, Kassel, Deutschland, 25.06.2012
Archivbild: Walter Lübcke, Leiter des Regierungspräsidiums Kassel, im Gespräch mit Medienvertretern, Kassel, Deutschland, 25.06.2012 Copyright Uwe Zucch/dpa via AP
Copyright Uwe Zucch/dpa via AP
Von Euronews mit dpa
Diesen Artikel teilenKommentare
Diesen Artikel teilenClose Button
Den Link zum Einbetten des Videos kopierenCopy to clipboardCopied

Im Mordprozess Lübcke hat ein Gericht in Frankfurt den Haupttäter zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch der Mittäter bekam nur eine Bewährungsstrafe.

WERBUNG

Im Mordprozess um den Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke muss der Hauptangeklagte Stephan Ernst für 15 Jahre hinter Gitter. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt an diesem Donnerstag. Es stellte zudem die besondere Schwere der Schuld bei dem 47-Jährigen fest. Eine Haftentlassung nach 15 Jahren ist demnach unwahrscheinlich. Zudem behielt sich das Gericht eine anschließende Sicherheitsverwahrung vor.

Bewährungsstrafe für Mitangeklagten

Der zunächst wegen Beihilfe zum Mord angeklagte Markus H. kommt mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz davon. H. war durch ein Geständnis von Ernst belastet worden. Letzterer hatte behauptet, dass sich Markus H. am Tatort befunden habe. H. hatte zu den Vorwürfen geschwiegen. Seine Anwälte hatten die Version des Hauptangeklagten angezweifelt und einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert.

Tat rechtsextremistisch motiviert

Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt verhandelt seit Juni 2020 gegen Stephan Ernst und Markus H. Da beide viele Jahre in der rechten Szene aktiv waren, geht die Bundesanwaltschaft von einem rechtsextremistischen Motiv aus. Auslöser für die Tat an dem Regierungspräsidenten seien Aussagen Lübckes zur Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Jahr 2015 gewesen sein.

Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses erschossen worden. Zudem wird dem 47-Jährigen versuchter Mord an einem irakischen Flüchtling vorgeworfen. Dieser war im Januar 2016 durch einen Messerangriff schwer verletzt worden.

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für Ernst und neun Jahre und acht Monate Haft für H. gefordert. Die Verteidiger von Ernst plädierten auf Totschlag, während die Anwälte von H. einen Freispruch für ihren Mandanten erreichen wollen.

Der Nebenklagevertreter, der die Witwe und die beiden Söhne Lübckes in dem Prozess vertritt, forderte hingegen, auch H. solle als Mittäter wegen Mordes verurteilt werden. Die Hinterbliebenen Lübckes glauben der Aussage Ernsts vor Gericht, auch H. sei mit am Tatort gewesen. Ernst hatte mehrere unterschiedliche Versionen der Tat gestanden.

Im Landtag von Hessen soll der Mord an Walter Lübcke noch politisch aufgearbeitet werden. Die beiden Angeklagten waren auf Parteiveranstaltungen der AfD. Stephan Ernst und Markus H. hatten den Kasseler Regierungspräsidenten 2015 bei einer Rede zur Flüchtlingspoltiik immer wieder unterbrochen und beschimpft. Zeugen zufolge hätte sich Walter Lübcke gewünscht, dass ihn jemand aus dem Publikum unterstützt hätte.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble sprach in Zusammenhang mit dem Mord an Walter Lübcke von einer "Verrohung der Sprache" und sagte: "Wehret den Anfängen". Schäuble erinnerte an die Morde der RAF in den 70er Jahren, aber vor allem an die durch den rechtsextremen NSU verübten Morde.

Diesen Artikel teilenKommentare

Zum selben Thema

Mordfall Lübcke: Mitangeklagter Markus H. kommt frei

Lübcke-Prozess: Hauptangeklagter Ernst gesteht tödlichen Schuss

Verdächtiger gesteht im Mordfall Lübcke