Nach der Zulassung des Moderna-Impfstoffes stehen der EU nun zwei Präparate zur Verfügung. Das Zuslassungsverfahren dauerte hierzulande indes länger als in Großbritannien und den USA. Warum ist das der Fall? Frage an das frühere Mitglied des EMA-Expertenteams, Professor Stephen Evans.
Nach der Zulassung des Moderna-Impfstoffes stehen der EU nun zwei Präparate zur Verfügung. Das Zuslassungsverfahren dauerte hierzulande indes länger als in Großbritannien und den USA. Warum ist das der Fall? Frage an das frühere Mitglied des EMA-Expertenteams, Professor Stephen Evans.
Evans: "Es gibt im wesentlichen zwei Gründe - Wissenschaft und Verwaltung. Wissenschaftlich werden alle Daten untersucht, Labordaten, Daten von Tierversuchen, Humantests der verschiedenen Prüfstadien usw. Dieser Prozess dauert genauso lang wie in den USA und anderswo. Das Verwaltungsverfahren unterscheidet sich dagegen in Europa.
Die wissenschaftliche Prüfung wird im wesentlichen von zwei Mitgliedsstaaten übernommen, im Falle von Pfizer-BioNTech von Schweden und Frankreich. Um aber den Impfstoff in der gesamten EU zu genehmigen, gibt es Beiträge aus allen Mitgliedsstaaten. Dann muss es eine EU-weite Abstimmung geben und danach das grüne Licht der EU-Kommission, ehe der Impfstaoff schließlich in der ganzen Europäischen Union zugelassen werden kann.
Euronews: Ist das also einer der Gründe, weshalb die EMA länger für die Zulassung brauchte als die entsprechenden Behörden in Großbritannien oder den USA, weil es dort weniger Bürokratie gibt, und nicht weil in Europa wissenschaftlich sorgfältiger gearbeitet wird?
Evans: Ich denke, das ist eine faire Betrachtung. Es gibt keinen Zweifel daran, dass das wissenschaftliche Verfahren streng ist. Großbritannien wäre Teil dieses europäischen Prozesses gewesen und hätte sich einbringen können. Es ist aber auch unvermeidlich, dass die Beteiligung aller 27 Mitgliedsstaaten an allen Entscheidigungen und dass eine Arbeitsteilung, bei der zwei Länder die wissenschaftliche Führung übernehmen, zeitaufwendig ist. Doch die Zulassung und die Empfehlung einer Zulassung müssen von allen Mitgliedsstaaten ausgesprochen werden.