Migrant klagt gegen Österreich: "Ich habe um Asyl gebeten, aber sie haben mich zurückgewiesen"

Österreichisches Bundesheer während der Migrationskrise 2016 an der slowenisch-österreichischen Grenze bei Spielfeld (Bezirk Leibnitz, Steiermark)
Österreichisches Bundesheer während der Migrationskrise 2016 an der slowenisch-österreichischen Grenze bei Spielfeld (Bezirk Leibnitz, Steiermark) Copyright Ronald Zak/AP
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Von Lillo Montalto Monella
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Ein Migrant aus Marokko, deraus Österreich nach Slowenien "zurückgewiesen" wurde, verklagt Österreich, genauer gesagt die Polizei der Steiermark.

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Ein Migrant aus Marokko, der nach Slowenien (und von dort über Kroatien nach Bosnien) zurückgewiesen wurde, verklagt Österreich, genauer gesagt die Polizei des Bundeslandes Steiermark.

Der Prozess hat am 2. März am Landesverwaltungsgericht in Graz begonnen, der Landeshauptstadt an der Grenze zu Slowenien. Sollte der Richter zu seinen Gunsten entscheiden, wird Österreich auf die Liste der europäischen Staaten gesetzt, die gegen nationales, EU- und internationales Recht verstoßen haben, weil sie Migrant:innen an ihren Grenzen zurückweisen und abschieben.

Eine Liste, auf der bereits Italien, Frankreich, Slowenien, Griechenland, Kroatien, Rumänien und Ungarn stehen.

Der Migrant, der sich immer noch in Bosnien aufhält, beschuldigt die Beamten, ihn zurück über die Grenze gedrängt zu haben, obwohl er seinen Wunsch auf Asyl zum Ausdruck gebracht hat. Die österreichische Polizei bestreitet hingegen, dass der Mann, ein 20-Jähriger, das Wort "Asyl" geäußert hat.

Clemens Lahner, Anwalt aus Österreich, verteidigt den Mann. Er erklärt gegenüber Euronews, dass die Version der Beamten unglaubwürdig ist. "Wenn diese Leute angehalten werden, haben sie keine Wahl. Sie wissen, dass sie einen Asylantrag stellen müssen, sonst werden sie sofort abgeschoben. Jeder Migrant, jeder - bis hin zum letzten Migranten auf dem Balkan - weiß, dass er das Wort 'Asyl' sagen muss. Das Wort meines Mandanten steht gegen das der Polizei, aber wir haben logische Argumente, die ihnen fehlen."

Laut Julia Zelvenska, Leiterin des juristischen Abteilung beim European Council for Refugees and Exiles (ECRE), "ist das ein sehr wichtiges Gerichtsverfahren. Wenn der Richter zu Gunsten des Migranten entscheidet, wäre das ein Schritt nach vorne im Kampf gegen die staatliche Straflosigkeit und es gäbe den Beweis, dass Österreich internationales und europäisches Recht sowie seine eigenen Gesetze verletzt hat."

Der Mandant aus Marokko, der noch immer in Bosnien und Herzegowina festsitzt, wird nicht an der Anhörung teilnehmen können. Er hat eine Videobotschaft geschickt, in der er seine Version der Ereignisse erzählt.

Verspottet und nach Slowenien deportiert

Es ist der 28. September 2020 und der 20-jährige Marokkaner hat gerade mit sechs weiteren Menschen die österreichische Grenze von Slowenien aus überquert. Drei Minderjährige sind mit ihnen unterwegs.

"Alle Migranten wissen, dass sie, sobald sie Österreich betreten haben, versuchen müssen, schnell voran zu kommen und sich mindestens 10 Kilometer von der Grenze zu entfernen. Wenn die Beamten nicht feststellen können, von wo aus sie eingereist sind, sind sie sicher", sagt Birgit Roth, eine Aktivistin von Push Back Alarm Austria, einem Telefondienst, den Migrant:innen, die in dem Land Asyl beantragen wollen, kontaktieren können, gegenüber Euronews.

Die Migrant:innen werden meist fast unmittelbar von der Polizei aufgegriffen. Um sie zu stoppen, setzte die Landesbehörde 14 Fahrzeuge und 37 Mitarbeiter ein. Sogar ein Hubschrauber kommt zum Einsatz, sagt Rechtsanwalt Lahner.

"Wir sprachen [mit den Polizisten] auf Englisch und sagten ihnen, dass wir Marokkaner seien und dass wir Asyl beantragen wollten... aber das interessierte niemanden", erklärt Lahners Mandant. "Nachdem sie sich auf Deutsch unterhalten hatten, lachten sie über uns. Sie begannen, uns einen nach dem anderen zu durchsuchen", heißt es in einer Erklärung des Mannes, die der Presse übergeben wurde.

Er erzählt, ein Polizist habe ihm die Jacke ausgezogen und sie auf den Boden geworfen, in den Schlamm, trotz des Regens. Ein anderer Polizist sagte ihm später: "Slowenien, abschieben".

Und genau das sei passiert. Die Gruppe wird an die slowenische Polizei übergeben. Die drei Minderjährigen werden von der Gruppe getrennt und in eine andere Einrichtung gebracht, während die übrigen an die kroatische Polizei übergeben werden.

Nach einer dreistündigen Autofahrt zur bosnischen Grenze werden die vier verbliebenen Migranten "einer Gruppe von Undercover-Polizisten übergeben. Wir konnten ihre Gesichter nicht sehen... sie waren ganz in Schwarz gekleidet und ihre Gesichter waren vermummt. Sie haben uns verfolgt, um uns zu erwischen, und dann haben sie einige von den Marokkanern und Pakistanern verprügelt. Sie haben sie brutal behandelt. Einer von ihnen wollte mich fassen, aber ich bin davongerannt."

Es ist nicht das erste Mal, dass eine solche Abweisung aus Österreich ans Tageslicht kommt, wie ECRE betont. Wie ein Netzwerk von Verbänden, das die Gewalt an den europäischen Grenzen überwacht, beklagt, war ein paar Wochen zuvor eine Gruppe von Tunesiern, Marokkanern und Syrern Ähnliches widerfahren.

Die Polizeidirektion Steiermark hat Euronews mitgeteilt, dass sie sich nicht zu dem laufenden Verfahren äußern "kann und darf".

Den Druck auf Brüssel erhöhen, das System zu reformieren

2020 hat die österreichische Polizei mehr als 20.000 Menschen abgefangen, die versucht haben, illegal ins Land zu kommen (Stand: 8. Dezember 2020). 494 von ihnen wurden an die slowenischen Behörden übergeben (in der Zählung sind auch diejenigen enthalten, die gegen die Covid-19-Vorschriften verstoßen haben).

"Ein hoher Prozentsatz der im Grenzgebiet abgewiesenen Menschen kommt aus Diktaturen, Krisen- und Kriegsgebieten wie Syrien, Afghanistan, Irak und Iran", schreiben die Aktivisten von Border Crossing aus Spielfeld.

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Konkret handelt es sich, wie das Bundesministerium für Inneres in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper (NEOS) mitteilt, um 20 Afghanen, 25 Iraker, 33 Pakistaner und 22 Syrer.

"Das Recht auf Asyl ist ein individuelles Recht: Jeder Mensch hat das Recht, dass sein Fall geprüft wird, auch wenn er aus einem ungewöhnlichen Land kommt", betonte Birgit Roth.

In der Antwort auf die parlamentarische Anfrage wird auch präzisiert, dass Menschen, die internationalen Schutz suchen, nicht abgeschoben werden sollten.

Sollte der marokkanische Migrant vor Gericht gegen die österreichische Polizei gewinnen, wird der Fall laut Julia Zelvenska nur "den Druck auf Brüssel erhöhen, das System zu reformieren".

"Obwohl es viele Beschwerden über Zurückweisungen in Europa gibt, ist es sehr schwierig, diese Fälle zu verfolgen, da es nicht immer möglich ist, die Betroffenen zu identifizieren, und die Migranten oft Angst haben, dass rechtliche Schritte Auswirkungen auf ihren rechtlichen Status haben", fügt sie hinzu.

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"Diese Menschen sind in einer verletzlichen Position"; betont Birgit Roth. "Sie können keine Beweise vorlegen und ihre Telefone sind bereits kaputt."

Zu "laufenden nationalen Gerichtsverfahren" will sich die EU-Kommission aus Brüssel nicht äußern. Ein Sprecher lässt verlauten, dass das EU-Exekutivorgan "nicht die Befugnis hat, angebliches Fehlverhalten von Polizeibehörden der Mitgliedsstaaten zu untersuchen. Wir erwarten jedoch, dass die nationalen Behörden Ermittlungen durchführen, um den Sachverhalt zu klären, damit etwaiges Fehlverhalten angemessen verfolgt werden kann."

"Es ist an der Zeit, der Polizei das Gesetz nahe zu bringen"

In den letzten Wochen, so die Aktivist:innen von Push Back Alarm Austria, "haben wir festgestellt, dass die Zahl der Menschen, die es schaffen, aus Serbien und Ungarn nach Österreich einzureisen, steigt. Sie bezahlen [Schlepper], um auf privatem Wege über Ungarn ins Land zu kommen. Sie landen nicht in der Pushback-Statistik: Sie überqueren die Grenze und werden rund um Wien abgesetzt."

Rechtsanwalt Lahner, der den Migranten verteidigt, weist darauf hin, dass "die Zahl der angeblichen Pushbacks in Österreich so sehr zunimmt, dass es an der Zeit ist, Klage einzureichen und der Polizei die Gesetze des Staates nahe zu bringen."

Das Landesverwaltungsgericht in Graz wird über das Verhalten der örtlichen Polizei entscheiden und feststellen, ob Gesetze verletzt wurden oder nicht. Der 20-jährige Marokkaner könnte eine Entschädigung erhalten.

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"Ich bin meinem Mandanten dankbar für das, was er tut. Aber er könnte vor Gericht gewinnen und es wird ihm nichts nutzen, da er in Bosnien festsitzt", schließt Lahner.

Die Abweisungen werden von den österreichischen Behörden mit bilateralen Abkommen zwischen Österreich und Slowenien begründet. Auch Italien übergibt Migrant:innen auf die gleiche Weise an die slowenische Polizei.

Allerdings entschied ein Gericht in Rom kürzlich, dass das an der Ostgrenze Italiens durchgeführte Zurückweisungsverfahren illegal ist. Es basiert auf einem 1996 zwischen Italien und Slowenien unterzeichneten Abkommen, das nie vom italienischen Parlament ratifiziert wurde.

Österreich steht, wie alle EU-Länder, in der Pflicht, den Asylantrag jedes einzelnen Migranten zu prüfen. Während des Verfahrens darf der Antragsteller auf dem Territorium des Landes verbleiben.

Wien liegt im Zentrum der sogenannten Balkanroute, die Tausende von Migrant:innen im Sommer 2015/16 auf ihrem Weg nach Europa wählten, und die Grenze über Ungarn und Slowenien überquerten. Die meisten von ihnen versuchten, nach Deutschland zu kommen, aber etwa 90.000 von ihnen beantragten schließlich Asyl in Österreich.

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Die Verhandlung im Fall des marokkanischen Migranten in Graz wird am 7. April fortgesetzt. Dabei werden die übrigen an dem Vorfall beteiligten Polizeibeamten als Zeugen vernommen.

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