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Bundesländer beschließen Rundfunkreform, Entscheidung über Beitrag vertagt

Hauptstadtbüro der ARD in Berlin
Hauptstadtbüro der ARD in Berlin Copyright  Michael Sohn/Copyright 2020 The AP. All rights reserved
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Von Julia-Luise Hueske
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Die Bundesländer haben sich auf eine umfassende Rundfunkreform geeinigt. Eine Entscheidung über die Anhebung des Rundfunkbeitrags wurde vorerst verschoben.

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Der Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender bleibt vorerst bei 18,36 Euro im Monat. Die Länder verschieben ihre Entscheidung über eine Erhöhung des Beitrags zum Jahresende. „Wir haben tatsächlich beschlossen, heute nichts zu beschließen“, sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) im Anschluss an die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK).

Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte zuvor eine Empfehlung zur Erhöhung des Beitrags um 58 Cent zum Jahreswechsel ausgesprochen. In einem Post auf der Plattform X bezeichnete der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) die Ergebnisse der MPK zum Thema Rundfunkreform als "zwiespältig". Während die Zustimmung zu einem Reformpaket der ÖRR einstimmig verabschiedet worden sei, gab es "wegen des Widerstands etlicher Länder keine Verständigung auf die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Rundfunkbeitrags".

Das Votum für die Beitragserhöhung benötigt Einstimmigkeit. Spricht sich nur ein Bundesland gegen die Erhöhung der Rundfunkgebühren aus, kann eine Anhebung nicht durchgesetzt werden. Im Dezember sollen deshalb die Verhandlungen fortgeführt werden. Bis dahin werden die Rundfunkkomissionen der Länder gebeten, „mögliche Optionen zu prüfen und einen Vorschlag zu unterbreiten“, heißt es im Beschluss der MPK.

Einigung bei Rundfunkreform

Einigung erzielten die Länderchefs bei der Ministerkonferenz in Leipzig bei einer umfassenden Rundfunkreform der öffentlich-rechtlichen Sender. Das Angebot von ARD und ZDF soll "schlanker" und "moderner" werden, sagte Schweitzer. Man wolle mit der Reform effizientere Strukturen schaffen und Kosten sparen.

Unter anderem soll die Anzahl der Hörfunkwellen von derzeit 69 auf 53 gesenkt werden. Die Sender können selber entscheiden, wo die Kürzungen von fast 30 Prozent vorgenommen werden sollen.

Im Kulturprogramm soll der Sender Arte zu einer europäischen Kulturplattform umgebaut werden, in die auch Inhalte des Senders 3sat integriert werden könnten.

Auch im Bildungs- und Informationssektor wird es Veränderungen geben: Von den vier bestehenden Spartensendern bleiben nur zwei erhalten. Das betrifft Phoenix, tagesschau24, ARD-alpha und ZDF-Info. Im Bereich Kinder und junge Erwachsene, wozu ZDFneo, One, KiKa und Funk zählen, wird ebenfalls gekürzt. Der Erhalt des Kinderkanals Kika ist laut Schweitzer jedoch ein "klarer Wunsch".

Zudem sollen die Ausgaben für Sportberichterstattung auf fünf Prozent der Gesamtmittel von ARD und ZDF begrenzt werden, um die Kosten für teure Übertragungsrechte zu regulieren.

Damit die umfangreichen Strukturreformen umgesetzt werden können, müssen noch alle Landtage zustimmen.

Reformvorhaben stößt auf Kritik

Das Reformvorhaben der Ministerpräsidenten stößt auf Kritik. Der Deutsche Journalisten-Verband kritisierte sowohl die Rundfunkreform als auch die Vertagung der Entscheidung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags.

Die mögliche Zusammenlegung des Kultursenders Arte mit 3sat, "die Streichung der Hälfte der Spartenprogramme und den Wegfall zahlreicher Hörfunkwellen" bezeichnete der DJV als "besonders dramatisch".

Auch die Europäische Rundfunkunion (EBU) hatte im Vorfeld die vorgesehenen Änderungen der Rundfunkregelungen in Deutschland heftig kritisiert. Grund war eine angedachte Regelung zur sogenannten Presseähnlichkeit, die vorsah, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Online-Artikel erheblich einschränken. Damit sollten die Interessen der Presseverleger und Printmedien gewahrt werden.

Rundfunkbeitrag - Ein Fall für Karlsruhe?

ARD und ZDF können beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage einlegen, um eine angemessene Erhöhung der Rundfunkgebühren zu fordern. Nach den Vorgaben eines verfassungsgerichtlich festgelegten Verfahrens sind die Ministerpräsidenten der Bundesländer verpflichtet, sich eng an die Empfehlungen der KEF-Kommission zu halten und die Gebühren zu Beginn der neuen Beitragsperiode im Januar 2025 anzuheben.

In der Vergangenheit hat das Bundesverfassungsgericht bereits einer Klage von ARD und ZDF weitgehend stattgegeben, in der die beiden Sender eine zu niedrige Erhöhung der Rundfunkgebühren kritisierten. In einem Urteil vom 11. September 2007 stellte das Gericht fest, dass die Länderchefs gegen das Grundgesetz verstoßen hatten, indem sie die Empfehlungen der KEF-Kommission erheblich unterschritten.

ARD, ZDF und Deutschlandradio decken 85 Prozent ihrer Finanzierung durch die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag, den sowohl Haushalte als auch Unternehmen entrichten müssen.

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