Do it yourself: neue EU-Verordnung will Austausch von Handybatterien erleichtern

Arbeiten am Motherboard eines Computers
Arbeiten am Motherboard eines Computers Copyright Manuel Balce Ceneta/AP
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Von Gregoire Lory
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Der Wechsel von Batterien in Handys, Laptops und Tablets kann eine komplizierte und teure Angelegenheit sein. Das soll geändert werden. Eine EU-Verordnung will, dass Nutzer dies in Zukunft selbst durchführen können. Dabei geht es auch um das Recycling des Elektroschrotts.

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Wie wäre es, wenn wir selbst unsere Handy-, Laptop- oder Tabletbatterie wechseln könnten? Ganz ohne Probleme? Genau das ist das Ziel der neuen europäischen Batterieverordnung, die darauf abzielt, den Umgang mit dem Elektroschrott zu erleichtern und diesen Teil der Wirtschaft recyclingfähiger zu machen. Die in diesen Geräten eingebauten Batterien müssen bis 2027 vom Endbenutzer entfernt und ersetzt werden können. Noch greifen einige Hersteller auf bestimmte Tricks zurück, um das zu erschweren. 

Wir haben einen Spezialisten für Hardware in Brüssel besucht. 

"Wenn man eine Batterie herausnehmen will, erwärmt man die Rückseite, um das Material etwas flexibler zu umachen, um nicht andere Teile mit herauszureißen. Hier, sehen Sie, dabei löst sich die Kamera gleich mit ab. Also Achtung, das sind die kleinen Fallen, in die man nicht tappen sollte", so Areg Badalian vom herstellerunabhängigen Unternehmen Fix Fox. 

Neue Verordnung soll Spezialwerkzeug überflüssig machen

Die Vorschriften legen fest, dass das Auswechseln einer Batterie ohne Erwärmen oder Lösungsmittel möglich sein muss. Auch sollte der Anwender nicht auf Spezialwerkzeug zurückgreifen müssen.

"Manche Marken erfinden zum Beispiel Schraubenzieher und Schraubenzieherformen, so dass wir die Hardware nicht reparieren können, aber das ist nicht sehr clever, weil ja dann einfach nur ein neues Werkzeug entsteht", so Badalian weiter. 

Fristen bis 2030

Um Reparaturen zu erschweren, können Hersteller jederzeit kleinere Komponenten oberhalb der Batterie einführen, oder ein Programm, das eine Warnmeldung auslöst, um den Verbraucher vor dem Einbau einer unternehmensfremden Batterie zu warnen - eine Meldung, die die Kunden oft verunsichert. Diese werden weiter zulässig sein.

Der Zweck der neuen Verordnung besteht darin, sowohl die Reparatur als auch die Bündelung und das Recycling zu erleichtern. Bis 2027 müssen 63 Prozent und bis 2030 73 Prozent der Gerätebatterien dem Recycling zugeführt werden.

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