Maia Sandu bleibt Präsidentin Moldaus: Nach einem knappen Sieg in der Stichwahl tritt die pro-westliche Politikerin ihre zweite Amtszeit an.
Die pro-westliche Präsidentin Maia Sandu hat nach einer entscheidenden Stichwahl gegen ihren russlandfreundlichen Herausforderer eine zweite Amtszeit angetreten. In einer feierlichen gemeinsamen Sitzung von Parlament und Verfassungsgericht in der Hauptstadt Chisinau legte sie den Amtseid ab und übernahm offiziell ihr neues Mandat.
In ihrer Antrittsrede dankte Sandu den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Vertrauen und nahm die Verantwortung "mit Demut und Entschlossenheit" an. Sie betonte die Herausforderungen ihrer ersten Amtszeit, darunter zahlreiche Krisen, hob jedoch den Mut der Moldauer hervor, "auf der richtigen Seite der Geschichte zu stehen".
Die 52-jährige ehemalige Weltbank-Beraterin unterstrich außerdem die Fortschritte ihres Landes auf dem Weg in die Europäische Union: "Wir haben die Tür zur EU weit geöffnet", erklärte Sandu, während Moldau weiterhin auf die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen wartet.
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, den Nachbarstaat Moldaus, hat Sandu wiederholt westliche Führungskräfte aufgerufen, die Sicherheitsbedenken ihres Landes ernst zu nehmen. Sie warnte vor der Gefahr, dass Moldau zum nächsten Ziel des Kremls werden könnte.
Die Präsidentin rief die Bevölkerung dazu auf, mobilisiert und optimistisch zu bleiben. "Moldau befindet sich auf dem richtigen Weg", bekräftigte sie.
Sandu hatte die Stichwahl mit 55,03 % der Stimmen für sich entschieden, bei einer Wahlbeteiligung von rund 54 % oder 1,68 Millionen Wählerinnen und Wählern. Ihr Konkurrent, der ehemalige Generalstaatsanwalt Alexandr Stoianoglo, erhielt knapp 45 % der Stimmen. Der Wahlkampf war laut moldauischer Polizei von Vorwürfen russischer Einflussnahme, Wahlbetrugs und Einschüchterung überschattet.
Das Präsidentenamt, das in Moldau bedeutende Befugnisse in den Bereichen Außenpolitik und nationale Sicherheit umfasst, ist laut Gesetz auf maximal zwei aufeinanderfolgende vierjährige Amtszeiten beschränkt.