Die USA und Iran befinden sich im Krieg – und der rasch eskalierende Konflikt bringt auch die Europäische Union zunehmend unter Druck.
Der Konflikt hat sich in kurzer Zeit zu einem regionalen Mehrfrontenkrieg ausgeweitet und die globale Energiesicherheit erschüttert. Die Gefechte erstrecken sich inzwischen vom Persischen Golf bis in Regionen mit enger NATO-Anbindung.
Nach Beginn der Operation "Epic Fury" am 28. Februar 2026 – einer abgestimmten US-israelischen Offensive gegen führende Vertreter der iranischen Machtelite, darunter auch die oberste religiöse Autorität Ali Chamenei – reagierte der Iran mit massiven Angriffswellen aus ballistischen Raketen und Drohnen.
Die Kämpfe beschränken sich längst nicht mehr auf Iran und Israel: Attacken trafen US-Militäranlagen sowie zivile Infrastruktur in Bahrain, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar. Selbst der britische Militärstützpunkt Akrotiri auf Zypern wurde erreicht.
Für Brüssel ist die Krise damit kein entferntes außenpolitisches Problem mehr, sondern eine mögliche Bedrohung für die Stabilität der EU. Die Schließung der Straße von Hormus hat die globalen Energiemärkte erschüttert und die europäischen Erdgaspreise um fast 40 Prozent steigen lassen, weil Lieferungen von Flüssigerdgas aus Katar ausblieben.
Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) bereitet sich bereits auf eine mögliche humanitäre Notlage vor. Fachleute warnen: Sollten große Teile der rund 90 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner Irans zur Flucht gezwungen sein, könnte Europa mit dem größten Flüchtlingszustrom seit Jahrzehnten konfrontiert werden.
Als Reaktion hat die EU mehrere Katastrophenschutzmechanismen aktiviert, um Nothilfe zu koordinieren und die Abwehr möglicher Cyberangriffe zu stärken. Zugleich legt die rasche Eskalation strukturelle Schwächen offen: Eine einheitliche militärische Schnellreaktionstruppe fehlt dem Staatenverbund weiterhin. Zudem sind die europäischen Gasspeicher deutlich schlechter gefüllt als in den Vorjahren – etwa 46 Milliarden Kubikmeter gegenüber 77 Milliarden Kubikmetern im Jahr 2024.
Die Mitgliedstaaten versuchen nun, diese Verwundbarkeiten im Eiltempo zu verringern.
Alle Generaldirektionen im Einsatz
In der im März 2025 vorgestellten Strategie der Vorsorgeunion beschreibt die EU Vorsorge nicht nur als Fähigkeit zur Reaktion auf Krisen. Sie versteht sie vielmehr als proaktive, strukturelle Haltung: Risiken sollen frühzeitig erkannt, möglichst verhindert und grenzüberschreitende Krisen im Ernstfall schnell bewältigt werden.
Im aktuellen Szenario reichen die Gefahren von Instabilität auf den Energiemärkten über eine mögliche Flüchtlingskrise bis hin zu hybriden und Cyberbedrohungen. Hinzu kommen transatlantische Spannungen – etwa mögliche US-Handelsmaßnahmen gegen Spanien – sowie sicherheitspolitische Lücken. Um darauf zu reagieren, verteilt die EU die Verantwortung auf mehrere Generaldirektionen (DG), also ihre Fachressorts. Die Generaldirektion ECHO koordiniert die humanitäre Hilfe über den EU-Katastrophenschutzmechanismus.
Dazu gehören Notfallmaßnahmen ebenso wie die Bereitstellung von Hilfsgütern. Die Generaldirektion HOME ist für innere Sicherheit und Grenzmanagement zuständig. Sie bereitet sich auf mögliche größere Migrationsbewegungen vor und arbeitet am Schutz kritischer Infrastruktur. Die Generaldirektion CNCT verantwortet die Cyberresilienz.
In diesem Bereich setzt sie auch den sogenannten Cyber-Solidarity-Act um, der Mitgliedstaaten bei Angriffen auf zentrale digitale Dienste unterstützen soll. Die Generaldirektion DEFIS konzentriert sich auf die europäische Verteidigungsindustrie. Ihr Ziel ist es, die militärische Produktion auszuweiten und die Lieferketten für Rüstungsgüter zu stabilisieren.
EU-Bürgerinnen und -Bürger haben Schutzmechanismen
Bei Konflikten, Naturkatastrophen oder Unruhen außerhalb der EU können sich Bürgerinnen und Bürger auf mehrere Schutzmechanismen stützen. Erste Anlaufstelle sind europäische Konsulate und Botschaften. Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2015/637: Demnach haben EU-Bürgerinnen und -Bürger im Ausland Anspruch auf diplomatischen und konsularischen Schutz.
Jede Vertretung eines Mitgliedstaats muss Unterstützung leisten, Evakuierungen organisieren und bei der Rückführung helfen – unabhängig davon, welche EU-Staatsangehörigkeit die Betroffenen besitzen. Die Verantwortung für Rückholaktionen liegt weiterhin bei den nationalen Regierungen. Gleichzeitig unterstützt die EU diese Einsätze.
Wie die Kommission am 2. März mitteilte, hilft Europa angesichts der Lage im Nahen Osten bei Evakuierungs- und Repatriierungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten. Dies geschieht unter anderem über den EU-Katastrophenschutzmechanismus sowie über das Notfallkoordinierungszentrum ERCC, das eng mit den EU-Delegationen zusammenarbeitet.
Der Katastrophenschutzmechanismus ist das zentrale Evakuierungsinstrument der EU. Über das rund um die Uhr besetzte ERCC finanziert und erleichtert der Mechanismus UCPM Evakuierungen und Hilfslieferungen und koordiniert die gemeinsame europäische Krisenreaktion. Während der Pandemie organisierte die EU nach eigenen Angaben die größte Rückholaktion ihrer Geschichte: Rund 400 Flüge brachten etwa eine Million Europäerinnen und Europäer zurück.
Beim Abzug aus Afghanistan im Jahr 2023 wurden 98 Flüge eingesetzt, um rund 3.000 Menschen in Sicherheit zu bringen. Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Gleichstellung, Vorsorge und Krisenmanagement, erklärte kürzlich, zwei Flüge im Rahmen des UCPM hätten bereits 356 Europäerinnen und Europäer aus dem Nahen Osten ausgeflogen. Darüber hinaus habe die EU mehreren Mitgliedstaaten geholfen, mehr als 4.100 EU-Bürgerinnen und -Bürger zu repatriieren.
Die Maßnahmen würden fortgesetzt, solange der Konflikt andauere. Im Gespräch mit Euronews formulierte Lahbib eine klare Botschaft an die Tausenden Europäerinnen und Europäer, die noch in der Region festsitzen: "Die EU lässt Sie nicht im Stich."
Die Union setze alles daran, die Menschen sicher nach Hause zu bringen. Seit Beginn der Eskalation im Nahen Osten sei der Katastrophenschutzmechanismus vollständig aktiviert. Mehr als 40 Flüge hätten bereits über 4.000 Europäerinnen und Europäer ausgeflogen. Erstmals würden dabei auch Flugzeuge aus der rescEU-Reserve eingesetzt, um EU-Bürgerinnen und Bürger aus der Region zu evakuieren.
Sie betonte außerdem, Europa bleibe auch humanitär in der Pflicht. Die EU sei weltweit der größte Geber humanitärer Hilfe und stelle allein in diesem Jahr rund zwei Milliarden Euro bereit. Angesichts von mehr als 100.000 Vertriebenen im Libanon habe Brüssel zudem seinen neuen Nothilfefonds für den Nahen Osten aktiviert, um lebenswichtige Medikamente, Unterkünfte und dringend benötigte Hilfsgüter bereitzustellen, erklärte Lahbib.
Kommt es zu Luftraumsperrungen oder Angriffen, sieht der Katastrophenschutzmechanismus UCPM Ausweichrouten und logistische Drehkreuze an Land vor, etwa in Jordanien und Ägypten. Mithilfe der Satelliten des Copernicus-Programms, die betroffene Regionen nahezu in Echtzeit kartieren, lassen sich Schadenslagen bewerten und sichere Evakuierungswege bestimmen. Der Mechanismus kann zudem Rettungsteams entsenden und Sachleistungen bereitstellen – etwa Zelte, Anlagen zur Wasseraufbereitung oder medizinische Ausrüstung. Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) mit seinen 143 EU-Delegationen ist selbst kein direkter Akteur bei Rettungsmissionen.
Er unterstützt jedoch nationale Rückhol- und Evakuierungsaktionen, indem er die Zusammenarbeit zwischen Botschaften und dem UCPM erleichtert. In der Praxis tragen die Delegationen so dazu bei, Luft- und Landtransporte für Rückführungen schneller zu organisieren. Zusätzliche Koordinierung übernimmt der Mechanismus für die Integrierte Politische Krisenreaktion (IPCR).
Er bringt EU-Institutionen und Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten zusammen und hilft der jeweils amtierenden Ratspräsidentschaft dabei, Lücken zu identifizieren, Informationen auszutauschen und die europäische Gesamtreaktion besser abzustimmen. Konflikte und Unruhen im Ausland wirken sich häufig auch auf die innere Sicherheit der EU aus – insbesondere dann, wenn einzelne Mitgliedstaaten militärisch an externen Einsätzen beteiligt sind.
Gleichzeitig macht die starke Digitalisierung der Gesellschaft sie anfälliger für ausländische Einflussnahme. Die EU-Cybersicherheitsstrategie soll deshalb die operative Fähigkeit der Union stärken, Cyberbedrohungen abzuwehren, zu verhindern und strafrechtlich zu verfolgen. Das Programm ProtectEU arbeitet dabei eng mit Europol zusammen, um mögliche Folgewirkungen innerhalb der EU einzudämmen – etwa Terroranschläge oder Cyberangriffe – und die Widerstandsfähigkeit durch neue Formen des Informationsaustauschs zu erhöhen.
Angesichts der anhaltenden Unruhen im Nahen Osten hat die Kommission die Zusammenarbeit mit Europol und den Mitgliedstaaten weiter intensiviert. Cyberangriffe seien besonders heimtückisch, erklärte ein Vertreter der Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (DG CONNECT). Sie würden oft über lange Zeit vorbereitet, blieben zunächst unbemerkt und nutzten mithilfe von künstlicher Intelligenz gezielt Schwachstellen in digitalen Systemen aus. Ebenso entscheidend sei ein enger Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Cybervorfälle in kritischen Infrastrukturen, fügte er hinzu.
Nur so lasse sich die Vorsorge stärken und die Angriffsfläche für digitale Attacken verkleinern. Der Vertreter warnte zudem, dass KI-gestützte Desinformationskampagnen im Zusammenhang mit laufenden Konflikten die innere Sicherheit der EU erheblich beeinträchtigen könnten. Da sich mit künstlicher Intelligenz sogenannte Deepfakes kostengünstig produzieren lassen, könnten ausländische Akteure gezielt versuchen, Spannungen innerhalb der Union zu verschärfen.
Sollte es zu einem konventionellen militärischen Angriff auf Europa kommen, verpflichten sowohl die Beistandsklausel der EU (Artikel 42 Absatz 7 EUV) als auch die Solidaritätsklausel (Artikel 222 AEUV) die Mitgliedstaaten zu militärischer Unterstützung und gemeinsamem Handeln. Die Strategie der Vorsorgeunion von 2025 soll die innere Sicherheit Europas stärken, indem sie sowohl die Vorbereitung als auch die Reaktionsfähigkeit gegenüber neuen Bedrohungen verbessert.
Zu den zentralen Zielen gehören ein besserer strategischer Weitblick, der Schutz lebenswichtiger gesellschaftlicher Funktionen, eine stärkere Krisenkompetenz der Bevölkerung sowie eine engere Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Akteuren.
RescEU – eine während der Pandemie aufgebaute Reserve an Notfallausrüstung im Rahmen des UCPM – unterstützt die Bevölkerung unter anderem mit medizinischen Spezialteams, Feldkrankenhäusern und Löschflugzeugen. Im Rahmen dieser Reserve soll die europäische Vorratsstrategie sicherstellen, dass essenzielle Güter auch im Krisenfall verfügbar bleiben.
In der Praxis erweist sich das System jedoch häufig als komplexer. Zwar unterstützt und koordiniert die EU das Krisenmanagement, doch die eigentlichen Entscheidungen treffen weiterhin die nationalen Regierungen. Unterschiedliche Strukturen, Verfahren und politische Prioritäten erschweren die Zusammenarbeit – und bremsen nicht selten die Koordinierung von Notfallmaßnahmen sowohl innerhalb der Union als auch darüber hinaus.
Finanzielle Absicherung
Angesichts der Turbulenzen an den Finanzmärkten – ausgelöst durch steigende Ölpreise und starke Ausschläge auf den Energiemärkten – hat die EU mehrere Instrumente entwickelt, um wirtschaftliche Schocks abzufedern. Die erste Stabilisierungslinie liegt in der Geld- und Finanzpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Bei schweren Marktverwerfungen kann die EZB über gezielte Kreditgeschäfte sowie Währungsswap-Linien mit anderen großen Zentralbanken zusätzliche Liquidität bereitstellen.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass Banken auch in Krisenzeiten Zugang zu Finanzierung behalten. Bei Bedarf kann die Zentralbank außerdem über Wertpapierkäufe oder andere geldpolitische Instrumente eingreifen, um die Kreditbedingungen zu stabilisieren. Parallel dazu kann der Krisenfonds der Eurozone, der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM), Regierungen unterstützen, die plötzlich unter starkem Finanzierungsdruck stehen. Über Notkredite oder vorsorgliche Kreditlinien soll verhindert werden, dass staatliche Haushalte ins Wanken geraten und sich neue Schuldenkrisen entwickeln.
Ergänzend greifen die europäischen Haushaltsregeln sowie gemeinsame Finanzierungsinstrumente der EU. In außergewöhnlichen Krisen kann die Union die sogenannte allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts aktivieren. Dann werden die üblichen Defizitgrenzen vorübergehend ausgesetzt, sodass Mitgliedstaaten ihre Ausgaben erhöhen können, ohne gegen die Fiskalregeln zu verstoßen. Darüber hinaus kann die EU – ähnlich wie während der COVID-19-Pandemie mit dem Programm SURE – gemeinsam Anleihen an den Finanzmärkten begeben. Die damals aufgenommenen Mittel finanzierten Kurzarbeits- und Lohnstützungsprogramme und halfen so, Massenarbeitslosigkeit zu verhindern.
Auch der EU-Haushalt selbst kann in einer Krise flexibel eingesetzt werden. Kommission und Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, bestehende Förderprogramme umzuschichten, um Mittel stärker auf Nothilfe, Wiederaufbau oder die Unterstützung von Geflüchteten zu konzentrieren. Instrumente wie die Verordnungen CARE und RESTORE ermöglichten es bereits in früheren Krisen, Milliardenbeträge aus langfristigen Entwicklungsprogrammen kurzfristig in das Krisenmanagement umzuleiten.
Zudem erlaubt Artikel 122 der EU-Verträge dem Rat, außergewöhnliche Finanzhilfen oder neue Notfallfonds zu beschließen, wenn Mitgliedstaaten in schwere wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten – etwa infolge eines historischen Zustroms von Flüchtlingen aus dem Iran.
Zur Bankenunion gehört außerdem ein einheitlicher Abwicklungsfonds, der von den Banken selbst finanziert wird. Er soll sicherstellen, dass scheiternde Institute geordnet abgewickelt werden können und sich Krisen nicht auf das gesamte Finanzsystem ausbreiten. Nationale Einlagensicherungssysteme garantieren zudem Bankguthaben bis zu 100.000 Euro und tragen damit dazu bei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Bankensystem zu sichern.
Institutionen wie die Europäische Investitionsbank können Unternehmen in Krisenzeiten zusätzlich unterstützen – etwa durch Kreditlinien, Garantien oder Exportfinanzierungen. Auf diese Weise sollen wirtschaftliche Aktivitäten stabilisiert und internationale Handelsströme möglichst aufrechterhalten werden.
Energieschocks
Besonders akut ist derzeit die massive Störung der weltweiten Versorgung mit Öl und Erdgas. Um auf solche Situationen vorbereitet zu sein, verpflichtet das EU-Recht die Mitgliedstaaten, strategische Ölreserven in Höhe von etwa 90 Tagen ihrer Nettoimporte vorzuhalten.
Diese Vorräte können im Krisenfall – häufig in Abstimmung mit internationalen Partnern – freigegeben werden, um das Angebot auf den Märkten zu stabilisieren und extreme Preisspitzen abzufedern.
Außerdem hat die EU gemeinsame Plattformen für den Gaseinkauf geschaffen. Über diese Systeme können Mitgliedstaaten ihre Nachfrage bündeln und Verträge gemeinsam aushandeln. Ziel ist es, den Wettbewerb zwischen den Staaten zu verringern und dadurch günstigere Preise zu erzielen.
In einer akuten Notlage können Sonderverordnungen zudem zeitlich befristete Erlösobergrenzen oder Übergewinnsteuern für Energieunternehmen vorsehen. Die zusätzlichen Einnahmen fließen dann in Fonds, mit denen Haushalte bei ihren Energierechnungen entlastet werden.