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Misshandlungen: Asyl-Folterer aus Syrien müssen sich jetzt stellen

Die untergehende Sonne taucht die Fenster des berüchtigten Militärgefängnisses Saydnaya am Stadtrand von Damaskus in warmes Licht, 18. Dezember 2024.
Die untergehende Sonne taucht die Fenster des berüchtigten Militärgefängnisses Saydnaya am Stadtrand von Damaskus in warmes Licht, 18. Dezember 2024. Copyright  AP Photo
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Von Gavin Blackburn
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Nach österreichischem Recht können örtliche Gerichte bestimmte im Ausland begangene Straftaten verhandeln. Die beiden Angeklagten müssen sich nun in Wien verantworten, da sie mittlerweile in der österreichischen Hauptstadt leben.

In Wien hat am Montag der Prozess gegen einen früheren syrischen General und einen ehemaligen ranghohen Polizeioffizier begonnen. Ihnen wird vorgeworfen, Gegner des inzwischen gestürzten Regimes von Baschar al-Assad gefoltert zu haben.

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Den beiden wird laut Anklageschrift vorgeworfen, „immer wieder Misshandlungen von Angehörigen einer Protestbewegung angeordnet oder nicht verhindert zu haben“.

Die Angeklagten – ein ehemaliger Brigadegeneral des syrischen Geheimdienstes und ein früherer Leiter des Ermittlungsreferats der örtlichen Kriminalpolizei – sollen die Taten zwischen April 2011 und März 2013 in Rakka begangen haben.

Auch andere EU-Länder verhandelten Fälle aus Syrien

Der 63-jährige Brigadegeneral Khaled al-Halabi sitzt seit 2024 in Untersuchungshaft. Er werde auf nicht schuldig plädieren, erklärte sein Anwalt Timo Gerersdorfer vor Prozessbeginn gegenüber Journalistinnen und Journalisten.

Al-Halabi floh 2013 aus Rakka, kurz bevor die Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) die Stadt einnahm. Mit ihm angeklagt ist der 54-jährige Oberstleutnant Musab Abu Rukbah.

Die beiden Syrer beantragten 2015 in Österreich Asyl und leben seither in dem mitteleuropäischen Land.

Mehrere ähnliche Fälle zu Verbrechen im syrischen Bürgerkrieg wurden bereits in anderen Ländern verhandelt, darunter in Deutschland, Frankreich und Schweden.

Anhänger der syrischen Baath-Partei skandieren in Beirut Parolen zur Unterstützung von Baschar al-Assad, 4. März 2012
Anhänger der syrischen Baath-Partei skandieren in Beirut Parolen zur Unterstützung von Baschar al-Assad, 4. März 2012 AP Photo

Proteste brutal niedergeschlagen: Folter, sexuelle Nötigung

In einer Erklärung teilte die Staatsanwaltschaft mit: „Auf Anordnung der Zentralregierung und des Nationalen Sicherheitsbüros der Syrischen Arabischen Republik wurden 21 in Gefängnissen festgehaltene Personen im Zuge der Niederschlagung einer zivilen Protestbewegung gefoltert und misshandelt.“

Zum Zeitpunkt der Anklageerhebung gegen Al-Halabi galt er unter Aktivistinnen und Aktivisten als der ranghöchste syrische Funktionär, der wegen Menschenrechtsverletzungen in Europa zur Rechenschaft gezogen wird.

Ihm werden Folter, schwere Nötigung, sexuelle Nötigung sowie mehrfach schwere Körperverletzung zur Last gelegt. Im Schuldspruch drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.

Dem Polizisten Rukbah werden schwere Körperverletzung, schwere Nötigung und sexuelle Nötigung vorgeworfen. Auch er muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen.

Ein Mitglied der Sicherheitskräfte der neuen syrischen Übergangsregierung inspiziert am 14. Dezember 2024 eine Zelle einer Haftanstalt in Damaskus
Ein Mitglied der Sicherheitskräfte der neuen syrischen Übergangsregierung inspiziert am 14. Dezember 2024 eine Zelle einer Haftanstalt in Damaskus AP Photo

Die normalerweise geltende zehnjährige Verjährungsfrist sei aufgehoben worden, heißt es in der Anklageschrift.

Internationale Abkommen, darunter das UN-Übereinkommen gegen Folter und das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, verpflichteten die Staatsanwaltschaft demnach zur Anklageerhebung.

Österreichisches Recht sieht vor, dass heimische Gerichte für bestimmte im Ausland begangene Straftaten zuständig sind.

Mutmaßliche Opfer sagen aus

Das Wiener Gericht ist zuständig, weil die Angeklagten dort wohnen. Bis zum 30. Juni sind 13 Verhandlungstage angesetzt.

Mutmaßliche Opfer, die in Syrien und in Europa leben, sollen als Zeuginnen und Zeugen aussagen. Der in Deutschland lebende syrische Rechtsanwalt Anwar al-Bunni, der selbst fünf Jahre in syrischen Gefängnissen saß, meint, gegen den General hätte noch weitergehende Anklagen erhoben werden müssen.

Er bezeichnete den Prozess als „wichtig“, sagte der Nachrichtenagentur AFP jedoch: „Ich weiß wirklich nicht, warum man ihm keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorwirft.“

Hochrangige österreichische Beamte, die verdächtigt wurden, den früheren Brigadegeneral geschützt zu haben, wurden im Jahr 2023 freigesprochen.

Fotos von Menschen, die nach ihrer Festnahme durch die Armee des früheren syrischen Präsidenten Baschar al-Assad als vermisst gelten, Damaskus, 22. Dezember 2024
Fotos von Menschen, die nach ihrer Festnahme durch die Armee des früheren syrischen Präsidenten Baschar al-Assad als vermisst gelten, Damaskus, 22. Dezember 2024 AP Photo

Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, al-Halabi bei der Erlangung von Schutz in Österreich geholfen zu haben. Grundlage war demnach eine mutmaßliche Vereinbarung vom Mai 2015 mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad.

Israelischer Geheimdienst spielte mutmaßlich eine Rolle

Der Mossad soll den syrischen Offizier damals aus Frankreich, wo er sich aufhielt, nach Österreich gebracht haben, berichteten österreichische Medien.

Im Jahr 2016 informierte die Commission for International Justice and Accountability (CIJA), eine Organisation, die Beweise gegen mutmaßliche Kriegsverbrecher sammelt, die österreichischen Behörden über die angeblichen Verbrechen Al-Halabis.

Nach Angaben der österreichischen Nachrichtenagentur APA soll die Vereinbarung mit dem Mossad mit dem Decknamen „White Milk“ von Martin Weiss überwacht worden sein, damals Chef des österreichischen Verfassungsschutzes BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung).

Weiss ist auf der Flucht und soll sich in Dubai aufhalten. Er wird wegen mutmaßlicher Verbindungen zu einem weiteren untergetauchten österreichischen Agenten gesucht: Jan Marsalek, der nach Einschätzung von Ermittlern von Moskau geschützt wird.

Die Juristin Tatiana Urdaneta Wittek vom Centre for the Enforcement of Human Rights International (CEHRI), die 18 der 21 mutmaßlichen Opfer vertritt, sagte der APA, es bestehe die Gefahr, dass Österreich Tätern Zuflucht biete.

„Österreich darf kein Zufluchtsort für Kriegsverbrecher werden“, sagte so die Juristin.

Weitere Quellen • AFP

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