Ein Gutachten des Bundestages stellt infrage, ob das Verteidigungsministerium eine umstrittene Wehrdienst-Vorschrift überhaupt aussetzen durfte.
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bringt Verteidigungsminister Boris Pistorius in Erklärungsnot. Die Experten kommen laut der ARD zu dem Schluss, dass sein Ministerium eine Regelung des Wehrpflichtgesetzes möglicherweise unrechtmäßig ausgehebelt hat, als es eine umstrittene Regelung zu längeren Auslandsaufenthalten per Allgemeinverfügung außer Kraft setzte.
Im Zentrum steht eine Vorschrift des Wehrpflichtgesetzes, die seit Anfang des Jahres wieder gilt. Demnach benötigen Männer zwischen 18 und 45 Jahren grundsätzlich eine Genehmigung der Bundeswehr, wenn sie Deutschland für mehr als drei Monate verlassen wollen. Die Regelung sorgte Anfang April für erhebliche Kritik und Verunsicherung.
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) versicherte daraufhin öffentlich, dass sich für Betroffene aktuell nichts ändere und längere Auslandsaufenthalte weder genehmigt noch angezeigt werden müssten. Kurz darauf setzte sein Ministerium die Vorschrift per Allgemeinverfügung faktisch außer Kraft.
Genau dieses Vorgehen hält der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages nun offenbar jedoch für rechtlich problematisch. In dem Gutachten, das laut der ARD der Linksfraktion vorliegt, heißt es demnach, das Ministerium habe mit seiner Verfügung nicht lediglich Ausnahmen geschaffen, sondern eine gesetzliche Regelung vollständig außer Kraft gesetzt. Nach Darstellung des ARD-Hauptstadtstudios argumentieren die Autoren, dass dies nicht Aufgabe der Exekutive sei. Die Möglichkeit, Gesetze oder Teile davon aufzuheben, liege ausschließlich bei der Verfassungsgerichtsbarkeit.
Besonders kritisch sehen die Gutachter offenbar, dass die Allgemeinverfügung sämtliche betroffenen Männer von der Regelung ausnimmt. Dadurch bleibe niemand mehr übrig, für den die Vorschrift überhaupt noch gelte. Der Wissenschaftliche Dienst verweist hier auf einen grundlegenden Rechtsgrundsatz: wenn Ausnahmen geschaffen werden, müsse es weiterhin Fälle geben, auf die das eigentliche Gesetz Anwendung findet. Andernfalls werde die Ausnahme selbst zur Regel.
Die Diskussion um die Auslandsaufenthalte begleitet das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz bereits seit dessen Inkrafttreten Anfang Januar. Die Regelung zur Genehmigungspflicht existierte zwar schon vor der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011, rückte jedoch erst wieder in den Fokus, als sie mit dem neuen Gesetz auch außerhalb eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls relevant wurde.
Nach Angaben der ARD könnte die Allgemeinverfügung entweder vom Ministerium selbst aufgehoben oder gerichtlich überprüft werden. Bereits Ende April hatte Pistorius selbst Fehler eingeräumt. Gegenüber der Rheinischen Post sprach er von einem "handwerklichen Fehler" und sagte, die Regelung hätte "niemals im Gesetz stehen dürfen".