Keine Haft für den Bruder des spanischen Regierungschefs: Vom Vorwurf der Einflussnahme freigesprochen. Ex-Provinzchef Miguel Ángel Gallardo erhält 18 Jahre Amtsverbot wegen zweifachen Amtsmissbrauchs.
Das Provinzgericht von Badajoz hat David Sánchez, den Bruder des spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez, zu einem neunjährigen Amtsverbot im öffentlichen Dienst verurteilt.
Das Gericht sprach ihn des Amtsmissbrauchs schuldig. Das 377 Seiten umfassende Urteil trägt die Unterschrift des Gerichtspräsidenten Emilio García Cancho. Vom Vorwurf der unzulässigen Einflussnahme wurde David Sánchez freigesprochen. Eine Gefängnisstrafe verhängte das Gericht nicht und blieb damit deutlich unter den sechs Jahren Haft, die die Nebenkläger gefordert hatten.
Mit dem Urteil endet – vorbehaltlich einer Berufung – ein Verfahren, das 2024 nach einer Anzeige der Organisation Manos Limpias eingeleitet worden war. Nach Überzeugung des Gerichts schuf der Provinzrat von Badajoz im Jahr 2017 eine Koordinationsstelle für die Aktivitäten der Musikkonservatorien, die gezielt auf David Sánchez zugeschnitten gewesen sei, der damals keiner festen Beschäftigung nachging. Später habe die Verwaltung die Stelle an seine persönlichen Interessen im Opernbereich angepasst und dafür eigene Haushaltsmittel bereitgestellt, wie sie üblicherweise nur leitenden Führungskräften zustehen.
Die Richter kommen zu dem Schluss, dass die Grundsätze von Leistung und Eignung bei der Stellenbesetzung verletzt wurden. In dem Urteil ist von einem gemeinsamen Vorgehen der Angeklagten die Rede, um den Bruder des damaligen PSOE-Generalsekretärs zu begünstigen.
Fall Gallardo: 18 Jahre Amtsverbot wegen zweifachen Amtsmissbrauchs
Der frühere sozialistische Präsident des Provinzrats von Badajoz, Miguel Ángel Gallardo, wurde zu 18 Jahren Amtsverbot verurteilt. Das Gericht sprach ihn in zwei Fällen des Amtsmissbrauchs schuldig und verhängte für jedes Delikt ein neunjähriges Amtsverbot. David Sánchez wurde dagegen nur wegen eines einzigen Delikts verurteilt.
Nach Auffassung des Gerichts war es Gallardo, der in seiner Funktion als Präsident des Provinzrats die Schaffung der Stelle für David Sánchez vorantrieb. Zudem soll er die Einrichtung eines weiteren Spitzenpostens für Luis María Carrero, einen Freund und Mitarbeiter von Sánchez, veranlasst haben, damit dieser ihn weiterhin bei seinen Opernprojekten unterstützen konnte. Auch gegen die übrigen elf Angeklagten verhängte das Gericht Amtsverbote, darunter mehrere ehemalige Mandatsträger und Beschäftigte des Provinzrats.
Die Nebenkläger – Manos Limpias, Abogados Cristianos, Hazte Oír, die PP, Vox, Iustitia Europa und Liberum – hatten für David Sánchez eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Jahren sowie ein 28-jähriges Amtsverbot gefordert. Die Staatsanwaltschaft plädierte hingegen auf Freispruch für alle Angeklagten, da sie keinen Straftatbestand erfüllt sah. Das Gericht entschied sich für einen Mittelweg: Es verhängte keine Freiheitsstrafe, erkannte jedoch den Tatbestand des Amtsmissbrauchs als erfüllt an. Nach Auffassung der Richter lag ein willkürlicher Einsatz staatlicher Befugnisse vor. Ein konkreter Austausch von Gefälligkeiten, der für eine Verurteilung wegen unzulässiger Einflussnahme erforderlich gewesen wäre, ließ sich nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht nachweisen.
Zeugenaussagen gaben den Ausschlag
Der Prozess, der zwischen dem 28. Mai und dem 9. Juni stattfand, nahm durch die Aussagen des Oberstleutnants der Ermittlereinheit UCO der Guardia Civil, Antonio Balas, eine entscheidende Wendung. Er erklärte, die Initiative zur Schaffung der Stelle sei nicht aus dem Kulturbereich gekommen, sondern "von den höchsten Ebenen des Provinzrats" ausgegangen. Als weitere Schlüsselfigur galt Cristina de Frutos, eine der Bewerberinnen. Sie sagte aus, sie sei bereits vor dem Vorstellungsgespräch gewarnt worden, der Posten sei "für den Bruder von Pedro Sánchez" vorgesehen. David Sánchez verzichtete in der Schlussanhörung auf sein Recht auf ein letztes Wort.
Gallardo sprach hingegen von einem "parallelen Medienprozess" und erklärte, er und die übrigen Angeklagten seien "gesellschaftlich bereits verurteilt" worden. Das Urteil ergeht nur wenige Wochen, nachdem der Oberste Gerichtshof den früheren Minister José Luis Ábalos im sogenannten Maskenfall zu 24 Jahren Haft verurteilt hatte. Gleichzeitig läuft ein weiteres Verfahren gegen die Ehefrau von Pedro Sánchez, Begoña Gómez. Das Provinzgericht Madrid prüft derzeit, ob sie sich wegen vier mutmaßlicher Korruptionsdelikte vor Gericht verantworten muss. Gegen das Urteil können die Beteiligten Berufung beim Obersten Gerichtshof der autonomen Region Extremadura einlegen. Die Entscheidung ist daher noch nicht rechtskräftig.