Nach monatelanger Debatte stimmt die Nationalversammlung in Paris über ein Gesetz zum Recht auf Sterbehilfe ab. Der Entwurf spaltet die Menschen in Frankreich, und sogar die Regierung.
Das Sterbehilfe-Gesetz gehört zu den zentralen Versprechen von Emmanuel Macrons zweiter Amtszeit. Der Präsident spricht selbst vom "französischen Modell für das Lebensende".
Nach mehreren Monaten der Debatten und parlamentarischer Pingpong-Verfahren sollten die Abgeordneten an diesem Mittwochabend über den Gesetzentwurf abstimmen, der ein "Recht auf Hilfe beim Sterben" einführt, das aber an mehrere Bedingungen geknüpft wird.
Der Weg der Reform durch das Parlament war lang und konfliktreich. Die Nationalversammlung hat den Text bereits dreimal angenommen. Jedes Mal mit einer komfortablen, aber schrumpfenden Mehrheit. Der vom rechten und zentristischen Lager dominierte Senat, die zweite Parlamentskammer, hat den Gesetzentwurf dagegen dreimal abgelehnt.
Weil die paritätische Vermittlungskommission keinen Kompromiss fand, hat die Regierung entschieden, der Nationalversammlung das letzte Wort zu lassen.
Sterbehilfe: Zugang nur unter strengen Auflagen
Der Gesetzentwurf schafft ein neues Recht auf assistierten Suizid, verknüpft mit klar definierten Zugangsvoraussetzungen. Nur volljährige französische Staatsbürger können es nutzen, wenn sie an einer "schweren und unheilbaren Erkrankung" leiden, "in einer fortgeschrittenen oder terminalen Phase" sind und eine "anhaltende körperliche oder psychische Leidenssituation im Zusammenhang mit dieser Erkrankung" vorliegt, die "therapieresistent oder unerträglich" ist.
Das ursprünglich vorgesehene Kriterium zur verbleibenden Lebenserwartung des Patienten wurde gestrichen. Viele Ärztinnen und Ärzte sowie die "Haute Autorité de Santé", eine Aufsichtsbehörde in Gesundheitsfragen, betonen, dass sich die verbleibende Lebenszeit eines Patienten kaum präzise einschätzen lässt.
Viel Streit gab es auch um das Verfahren zur Prüfung der Anträge und die Fristen. Die Ärztin oder der Arzt, der den Antrag bewertet, entscheidet nach Einholung eines beratenden Gutachtens durch einen zweiten Facharzt für die betreffende Erkrankung und einer Pflegekraft, die den Patienten kennt. Zusätzlich können weitere Ärztinnen und Ärzte, eine Psychologin oder ein Psychologe, die Vertrauensperson oder eine pflegende Angehörige hinzugezogen werden.
Die behandelnde Ärztin oder der Arzt hat maximal 15 Tage Zeit für die Entscheidung. Fällt sie positiv aus, muss der Patient eine Bedenkzeit von zwei Tagen einhalten und danach seinen Willen bestätigen.
Besonders sensibel war auch die Frage, wer die tödliche Substanz verabreicht. Der Text sieht grundsätzlich eine Selbstverabreichung durch den Patienten vor. Eine Ausnahme gilt, wenn der Patient körperlich nicht in der Lage ist, die Handlung selbst auszuführen: Dann darf eine Ärztin, ein Arzt oder eine Pflegekraft die Substanz verabreichen.
Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte, die sich an einer Hilfe beim Sterben nicht beteiligen wollen, können eine Gewissensklausel geltend machen. Sie müssen den Patienten jedoch an eine andere freiwillige Gesundheitsfachkraft verweisen.
Parallel dazu hat das Parlament einstimmig ein Gesetz beschlossen, das einen gleichberechtigten Zugang zu Palliativversorgung garantiert und am 26. Mai in Kraft getreten ist. Die Regierung verspricht außerdem, die Mittel für Palliativmedizin bis 2034 um 60 Prozent zu erhöhen – das entspricht zusätzlichen 5,5 Milliarden Euro in 10 Jahren.
Regierung bleibt über Reform tief gespalten
Der Gesetzentwurf hat tief Risse aufgezeigt, auch innerhalb der Regierung. Bemerkenswert: Regierungssprecherin Maud Bregeon erklärte in den Medien offen, dass sie dagegen ist.
"Ich hätte dagegen gestimmt", sagte sie im Sender BFMTV.
Ähnlich äußerte sich Aurore Bergé, beigeordnete Ministerin für Gleichstellung zwischen Frauen und Männern. Auf CNEWS sagte sie, "die Absicherungen sind nicht ausreichend".
Die konservative Verteidigungsministerin Catherine Vautrin stellte sich hingegen hinter die Reform – ebenso der rechte Justizminister Gérald Darmanin.
Auch der liberale Ex-Premierminister Gabriel Attal, heute Vorsitzender der Renaissance-Fraktion in der Nationalversammlung, sprach sich für das Gesetz zur Sterbehilfe aus. Gemeinsam mit der Schauspielerin Line Renaud veröffentlichte er im Mai einen Gastbeitrag in La Tribune Dimanche. "Niemand möchte sterben, doch manche wollen vielleicht endlich aufhören zu leiden", erklärten sie dort.
Gegner der Reform bleiben mobilisiert
Im Plenarsaal der Nationalversammlung wird der Ausgang kaum eine Überraschung sein. Auf der rechten Seite hatte sich bereits eine Mehrheit der Abgeordneten der Républicains gegen ein "Recht auf Sterbehilfe" gestellt. Im Rassemblement national von Marine Le Pen sprachen sich einige Abgeordnete dagegen aus, andere stimmten für den Text oder enthielten sich bei früheren Abstimmungen.
Die meisten linken Abgeordneten unterstützen den Entwurf.
Unmittelbar vor der Abstimmung erhöhte das Lager der Gegner seinen Druck. In einem am Dienstag in La Croix veröffentlichten Beitrag warnten mehrere Persönlichkeiten aus dem Gesundheitsbereich, darunter der hohe Staatsbeamte Jean‑Marc Sauvé und der schwer erkrankte Student Louis Bouffard, die Reform könne "eine bedrohliche Gefahr für alle verletzlichen Menschen" darstellen.
"Niemand sollte gezwungen sein, zwischen Leiden und Sterben zu wählen", erklärten die Unterzeichner.
Nach der Abstimmung: Premier ruft Verfassungsrat an
Vor diesem Hintergrund kündigte Premierminister Sébastien Lecornu an, den Conseil constitutionnel - also den Verfassungsrat - nach der Abstimmung am Mittwoch anzurufen.
Die Vorlage soll sich auf einen Teil der Bestimmungen des Gesetzestextes beziehen. Der Verfassungsrat prüft, ob sie den Grundsätzen der Verfassung entsprechen – insbesondere beim Schutz der persönlichen Freiheit, beim Einwilligen betreuter Volljähriger, bei der Gewissensklausel für Gesundheitseinrichtungen und generell beim Respekt der Menschenwürde.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes reiht sich Frankreich in die Gruppe von elf Ländern ein - darunter Belgien, Luxemburg, die Schweiz und Kanada -, die den Zugang zu einer Hilfe beim Sterben auf Basis der Verordnung einer tödlichen Substanz für schwer kranke Menschen legalisiert haben – jeweils mit eigenen Kriterien und Verfahren.