Die Frage nach dem Recht auf Sterben spaltet die EU. Angesichts der Sensibilität der Debatte hat jedes Land seinen eigenen Ansatz.
Das Recht auf Sterben, assistierter Suizid oder Euthanasie: Eine vielzahl an Begriffen, die alle die bewusste Herbeiführung des Todes beschreiben, und doch unterschiedliche Konnotationen hervorrufen.
Die untzerschiedliche Auffassung dieses Begriffs zeigt, wie schwierig es ist, dies gesetzlich zu regeln. Jetzt hat Frankreich einen Schritt in Richtung der Legalisierung der Euthanasie getan. Die Nationalversammlung nahm in erster Lesung einen Text an, der das Recht auf Sterbehilfe erlaubt. Die Abgeordneten nahmen das Dokument mit einer großen Mehrheit von 305 Ja- und 199 Nein-Stimmen an.
In der EU erlauben vier Mitgliedstaaten aktuell die aktive Sterbehilfe:
- Die Niederlande, seit 2001
- Belgien, seit 2002
- Luxemburg, seit 2009
- Spanien, seit 2021
Das entsprechende portugiesische Gesetz wird zur Zeit vom Verfassungsgericht überprüft.
Grundsätze der Euthanasie
Obwohl jeder Staat seine eigene Definition und seinen eigenen rechtlichen Rahmen hat, beruhen all diese Gesetze den gleichen Grundsätzen.
"In allen uns bekannten Gesetzgebungen besteht das Kriterium, dass ein Patient an einer medizinischen Erkrankung leidet", erklärt Jacqueline Herremans, Rechtsanwältin und Vorsitzende der Vereinigung für das Recht, in Würde zu sterben, in Belgien (ADMD).
"Ein Patient muss mündig sein und an einer schweren oder unheilbaren medizinischen Krankheit leiden, sei es pathologisch oder unfallbedingt. (Er muss wegen des) medizinischen Leidens, das ihm unerträgliches körperliches oder psychisches Leid zufügt, wiederholt freiwillig und ohne äußeren Druck um Sterbehilfe bitten", erklärt sie.
Das Konzept der Sterbehilfe hat sich in den Ländern, die sie zulassen, im Laufe der Jahre entwickelt. Die Bürgerinnen und Bürger und die Ärzteschaft hatten somit Zeit, sich an das Gesetz anzupassen. Im Jahr 2023 wurden in den Niederlanden 9.958 Fälle von Sterbehilfe gemeldet, in Belgien 3.423 und in Spanien 334 Fälle.
Anerkennung der Beihilfe zum Suizid
Am Lebensende werden verschiedene Handlungen zusammengefasst:
- Aktive Sterbehilfe: Ein Arzt injiziert eine Substanz, die das Leben des Patienten beendet.
- Passive Sterbehilfe: Die Pflege des Patienten wird nicht verlängert, das Ärzteteam kann z. B. die Atemhilfe abschalten.
- Beihilfe zum Suizid: Der Patient injiziert sich selbst das von einem Ärzteteam oder einer dritten Person bereitgestellte tödliche Mittel.
Andere Länder haben sich für einen anderen Umgang mit dem Lebensende entschieden. Österreich und Deutschland haben beschlossen, den assistierten Suizid zuzulassen. In diesem Fall ist es der Patient, der die lebensbeendende Handlung vornimmt, aber das Mittel wird von medizinischem Personal oder einem Dritten bereitgestellt.
In Italien ist Euthanasie zwar verboten, aber die Gerichte haben den Weg für den assistierten Suizid geebnet, wenn auch ohne gesetzlichen Rahmen. Wie etwa das des Politikers Marco Cappato.
""Marco Cappato hat Patienten in die Schweiz begleitet und sich nach seiner Rückkehr selbst bei den Behörden angezeigt. Das Ergebnis ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs in Italien, das in gewisser Weise die Beihilfe zum Suizid unter relativ strengen Bedingungen legalisiert. Aber in der Zwischenzeit hat es das Parlament versäumt, ein Gesetz zu verabschieden", erklärt Jacqueline Herremans.
"Das ist, würde ich sagen, immer das Problem, das sich in Ländern stellt, in denen man eventuell eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, des Kassationshofs oder was auch immer, hat, aber dass man keine Gesetzgebung hat, die dieses Recht einrahmt."
In mehreren Ländern der EU ist die Sterbehilfe verboten, z. B. in Polen, Bulgarien, Zypern und Malta. Auch in Irland ist die Euthanasie verboten. Jedoch wird dort derzeit über eine Gesetzgebung zur Sterbehilfe diskutiert.