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USA entwickeln Portal für in Europa verbotene Inhalte

Die USA haben ein Portal eingerichtet, über das Europäer gesperrte Inhalte einsehen können, darunter mutmaßliche Hassrede und terroristisches Material.
Die USA haben ein Portal eingerichtet, über das Europäer gesperrte Inhalte einsehen können, darunter mutmaßliche Hassrede und Terrorpropaganda. Copyright  Canva
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Von Pascale Davies
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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Auf der Seite prangt das Motto Information ist Macht. Hol dir dein Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung zurück, mach dich bereit. Dazu ein Bild eines weißen Pferdes, das über der Erde galoppiert.

Die Vereinigten Staaten haben eine Website entwickelt. Über sie können Menschen in Europa Inhalte sehen, die ihre Regierungen verboten haben – darunter Hassrede und Terrorpropaganda, berichtete Reuters.

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Über das Portal [freedom.gov](http://freedom.gov %28Quelle auf Englisch%29) können Nutzerinnen und Nutzer weltweit staatliche Kontrollen über ihre Inhalte umgehen. Entwickelt wurde die Seite dem Vernehmen nach vom US-Außenministerium.

Auf der Seite steht der Slogan „Information ist Macht. Holen Sie sich Ihr Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung zurück. Machen Sie sich bereit“. Darüber prangt eine Grafik mit einem galoppierenden weißen Pferd über der Erde.

Das Portal ist noch nicht offiziell gestartet. Eigentlich hätte es nach Angaben von drei mit der Angelegenheit vertrauten Personen, die mit Reuters sprachen, in der vergangenen Woche auf der Münchner Sicherheitskonferenz vorgestellt werden sollen.

Die Website könnte Washington in anderen Ländern rechtlich in Schwierigkeiten bringen, weil sie deren Digitalgesetze nicht respektiert.

Die Europäische Kommission sperrt in der EU selbst keine Websites, sagte ein Sprecher der Kommission Euronews Next und fügte hinzu, man habe zu dem Portal keinen besonderen Kommentar.

Nur die Behörden der Mitgliedstaaten dürfen eine Website blockieren, die nach nationalem oder europäischem Recht illegal ist. Dazu gehören Seiten, die Hassrede oder terroristische Inhalte verbreiten.

„Das hat nichts mit der freien Meinungsäußerung zu tun, die in der EU ein Grundrecht ist“, ergänzte der Sprecher.

Unter Verweis auf das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) sagte er, Nutzende könnten Entscheidungen zur Moderation von Inhalten über die Plattformen anfechten.

„Allgemeiner gesprochen: Wenn man öffentliche Indizes zur Freiheit im Netz betrachtet, gibt es keinen besseren Ort als Europa. Alle Staaten an der Spitze dieser Liste sind europäische Länder“, sagte er weiter.

Ein Sprecher des US-Außenministeriums sagte Reuters, die US-Regierung habe kein spezielles Programm zur Umgehung von Zensur, das sich nur auf Europa beziehe. „Digitale Freiheit ist für das Außenministerium jedoch eine Priorität, und dazu gehört auch die Verbreitung von Technologien zum Schutz der Privatsphäre und zur Umgehung von Zensur wie VPN-Dienste“, sagte er.

Europa und die USA gehen mit der Meinungsfreiheit unterschiedlich um. In den Vereinigten Staaten schützt die Verfassung nahezu jede Form der Äußerung. Die Europäische Union setzt dagegen Grenzen, geprägt von ihrer Geschichte, und verbietet extremistische Propaganda, einschließlich der systematischen Verächtlichmachung von Jüdinnen und Juden, Ausländerinnen und Ausländern sowie Minderheiten.

Solche Regeln aus dem Jahr 2008 beschränken bestimmte Kategorien von Inhalten in sozialen Medien und auf großen Plattformen wie Facebook und X.

Nach Vorgaben wie dem EU-Gesetz über digitale Dienste und dem britischen Online Safety Act müssen Plattformen die Verbreitung illegaler Hassrede, terroristischer Propaganda und schädlicher Desinformation einschränken und solche Inhalte in manchen Fällen schnell entfernen.

Dieser Ansatz stößt bei US-Regierungsvertretern auf scharfe Kritik. Sie argumentieren, die Regeln würden genutzt, um rechte Politikerinnen und Politiker unter anderem in Rumänien, Deutschland und Frankreich zu benachteiligen, und kämen einer staatlich gebilligten Zensur legitimer politischer Äußerungen gleich.

Dieser Beitrag wurde um eine Stellungnahme der Europäischen Kommission ergänzt.

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