Portugal lässt ab Juli autonome Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen testen. Ein neues Gesetz schreibt strenge Regeln für Sicherheit, Versicherung und Aufsicht vor.
Fahrzeuge mit autonomen Fahrsystemen dürfen in Portugal künftig auf öffentlichen Straßen getestet werden. Ende April hatte der Ministerrat ein Dekretgesetz gebilligt, das Tests mit autonomen Fahrzeugen auf portugiesischen Straßen erlaubt. Es wurde am vergangenen Montag im Amtsblatt Diário da República veröffentlicht und tritt im kommenden Juli in Kraft.
Nach Angaben des Dekretgesetzes soll autonomes Fahren die Mobilität demokratisieren und die Teilhabe von Menschen fördern, die wegen körperlicher oder anderer Einschränkungen nicht selbst fahren können.
Zugleich rechnet die Regierung damit, dass damit neue Formen individueller und kollektiver Mobilität entstehen. Das soll den Fahrzeugbestand effizienter machen und die Nachteile des heutigen, auf privat genutzten Autos basierenden Mobilitätsmodells verringern.
Konkret schafft das Dekretgesetz einen Rechtsrahmen, der den Einsatz öffentlicher Straßen für Tests mit Technologie des autonomen Fahrens erlaubt, vorausgesetzt, es liegt eine Genehmigung vor und technische, betriebliche und Sicherheitsauflagen werden erfüllt.
Die Tests führen Forschungslabore, Hochschulen sowie Unternehmen aus den Bereichen Automobil, Infrastruktur und Verkehr durch.
Eine zentrale Vorgabe betrifft die Haftpflichtversicherung. Die Mindestdeckung steigt auf das Vierfache des sonst üblichen Betrags und muss Personen- und Sachschäden abdecken, die autonome Fahrzeuge Dritten zufügen.
Die beteiligten Stellen müssen außerdem einen Risikominderungsplan vorlegen und nachweisen, dass sie Cybersicherheitsmaßnahmen eingeführt haben, die unbefugte Zugriffe auf die Fahrzeugsysteme verhindern.
Die Durchführung der Tests ist vorab zu melden. Anschließend müssen die Verantwortlichen einen Testbericht einreichen, der unter anderem jede Art von Unfall, schweren Vorfall oder sonstigen Zwischenfall während der Tests beschreibt.
Sowohl der Fahrer als auch der für hoch- oder vollautomatisierte Systeme verantwortliche Operator müssen seit mindestens sechs Jahren einen Führerschein besitzen und in den vergangenen fünf Jahren keine Verkehrsdelikte begangen haben.
Während der Tests liegen die im Straßenverkehrsgesetz vorgesehenen Tempolimits um 20 Kilometer pro Stunde niedriger. Die zulässige Blutalkoholkonzentration entspricht der für Berufskraftfahrer. Fahrer und Operator dürfen höchstens drei Stunden am Stück arbeiten und müssen Pausen von mindestens einer Stunde einlegen.
Während der Testfahrten müssen die eingesetzten Fahrzeuge Systeme an Bord haben, die detaillierte Daten aufzeichnen: Eigenschaften des automatischen Systems, die Person, die die dynamische Kontrolle übernimmt, sowie Parameter wie Geschwindigkeit, Lenk- und Bremsvorgänge und das Eingriffsprotokoll von Fahrer oder Operator.
Außerdem müssen die Fahrzeuge Informationen über Fernsteuerbefehle und über den Datenaustausch mit anderen Fahrzeugen, Straßeninfrastruktur und digitalen Schnittstellen speichern.
Auch im Ausland ausgestellte Genehmigungen gelten in Portugal, sofern der Antrag anerkannt wird. Er ist an den Präsidenten des Verwaltungsrats des Instituts für Mobilität und Verkehr (IMT) zu richten.