Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass die EU-Kommission nicht genug zur Regulierung von Bioziden unternommen hat. Die Richter gaben eine
Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass die EU-Kommission nicht genug zur Regulierung von Bioziden unternommen hat. Die Richter gaben eine Klage Dänemarks und Schwedens statt, die der Kommission vorgeworfen hatten, nicht festgelegt zu haben, welche Stoffe schädlich für Mensch und Tier sein könnten. Die Kommission hatte argumentiert, die Wissenschaftler seien sich in ihrer Einschätzung der Gefährlichkeit nicht einig gewesen. Mittlerweile sei die Prüfung aber im Gange. 2016 solle sie fertiggestellt sein und sollten danach Kriterien festgelegt werden.
Zu Bioziden gehören zum Beispiel Insektensprays oder antibakterielle Putzmittel. In ihnen können sogenannte endokrine Disruptoren enthalten sein, die das Hormonsystem von Menschen und Tieren beeinflussen können. Schweden und Dänemark befürchten, dass die gesundheitsschädliche oder krebserregenden Produkte in den Verkehr gebracht werden könnten, weil die Kommission keine Standards festgelegt hat.