Der prominente chinesische Menschenrechtsanwalt Pu Zhiqiang ist wieder frei. Das 2. Mittlere Volksgericht von Peking verurteilte den 50-jährigen zu
Der prominente chinesische Menschenrechtsanwalt Pu Zhiqiang ist wieder frei. Das 2. Mittlere Volksgericht von Peking verurteilte den 50-jährigen zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe. Pu wurde wegen Äußerungen im Kurznachrichtendienst Weibo der “Anstiftung zum ethnischen Hass” für schuldig befunden.
“Er ist unschuldig, er hat kein Verbrechen begangen. Es ging nur um Worte. Wie kann man jemanden wegen Worten bestrafen. Welche Worte sind falsch oder welche Worte darf man benutzen und welche nicht? Gibt es eine Rechtsgrundlage, um festzulegen, was gesagt werden darf und was nicht?” fragt Unterstützer Guan Jing.
Verdict for Chinese human rights lawyer Pu Zhiqiang expected at 10am (2GMT). Pic from 2012 when he represented
aiww</a> <a href="https://t.co/vtaE05EC3t">pic.twitter.com/vtaE05EC3t</a></p>— Venus Wu (
wu_venus) 22. Dezember 2015
Pu Zhiqiang mit Klient Ai Weiwei Pu durfte am Dienstagnachmittag nach 18 Monaten das Untersuchungsgefängnis verlassen. Solange er sich an die Bewährungsauflagen hält, muss er die Strafe nicht absitzen. Als rechtskräftig Verurteilter kann er jedoch nicht länger als Rechtsanwalt arbeiten. Pu hatte in dem twitterähnlichen Kurznachrichtendienst Weibo die Kommunistische Partei und deren Politik gegenüber Tibetern und Uiguren kritisiert.