Verwaltungsgericht kippt Burkini-Verbot an Frankreichs Stränden

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Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht hat das umstrittene Burkini-Verbot einer Gemeinde an der Côte d’Azur gekippt.

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Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht hat das umstrittene Burkini-Verbot einer Gemeinde an der Côte d’Azur gekippt. Zur Begründung hieß es, die Emotion und Verunsicherung nach den Terroranschlägen im Land reichten nicht als Rechtfertigung einer derartigen Verordnung aus.

Auf seiner Facebook-Seite teilte Regierungschef Manuel Valls mit, der Richterspruch werde die aufgeflammte Diskussion über den Burkini nicht beenden. Weiter hieß es: “Den Burkini zu verurteilen, ist kein Eingriff in die individuelle Freiheit, sondern die Ablehnung eines tödlichen, rückwärts gerichteten Islamismus.”

Insgesamt etwa 30 französische Kommunen die Ganzkörper-Badeanzüge für Musliminnen an ihren Stränden verboten. Mehrere davon erklärten bereits, sie wollten weiterhin an ihren lokalen Burkini-Verboten festhalten. Der Streit geht also weiter.

Vor allem aber dient der Ganzkörperbadeanzug in Frankreichs politischem Sommerloch als geeigneter Stoff für diverse Kandidaturanwärter, sich im beginnenden Wahlkampf um die Präsidentschaft in Stellung zu bringen.

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