Geklagt hatte ein Ehepaar aus der Schweiz, das seine Töchter nicht zum Grundschul-Schwimmunterricht mit Jungen schicken wollte.
Auch muslimische Schülerinnen müssen grundsätzlich am gemischten Schwimmunterricht teilnehmen. Ein türkischstämmiges Elternpaar aus Basel scheiterte vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg mit Klagen gegen die Teilnahmepflicht für seine Töchter. Den Eltern waren Bußgelder auferlegt worden, weil sie sich geweigert hatten, ihre Töchter zum Grundschul-Schwimmunterricht mit Jungen zu schicken.
Dem Urteil zufolge durften die Schweizer Behörden der Schulpflicht und der Integration der Kinder Vorrang einräumen gegenüber dem religiös begründeten Wunsch der Eltern nach einer Befreiung von dem Unterricht.
Christoph Eymann, Regierungsrat von Basel-Stadt, begrüßte das Urteil:“Das bedeutet, dass wir auf dem richtigen Weg sind und das wir diesen Weg weiter verfolgen können. Wir stehen in ständigem Kontakt mit religiösen Organisationen, und sind offen für Vorschläge. Aber die Entscheidung stellt klar, dass in der Volksschule die Prinzipien für alle gelten.”
Der Sportunterricht sei auch wichtig für die Entwicklung und die Gesundheit der Kinder, urteilten die Richter. Vor allem sei von Bedeutung, gemeinsam mit allen Schülern an Aktivitäten teilzunehmen, unabhängig von Herkunft oder religiöser Überzeugung der Eltern. Im übrigen hätten die Behörden den Eltern angeboten, dass die Mädchen einen Ganzkörperbadeanzug tragen und sich getrennt von den Jungen umziehen können.
“Angemessenes Urteil” mit Kompromiss Ganzkörperbadeanzug.Wir wollen, dass Mädchen schwimmen können. #EGMR entspricht auch Dt. Rechtsprechung
— Aiman A. Mazyek (@aimanMazyek) 10. Januar 2017
Kommentar von Parvin Sadigh zum #Schwimmunterricht-#Urteil des #EGMR; #gutso#Bildung
zeitonline</a> <a href="https://t.co/nrtbT5dBZh">https://t.co/nrtbT5dBZh</a></p>— HÄRTING (
haerting) 10. Januar 2017