Keine Heidi, kein Tanzen - Woher kommen die Verbote am Karfreitag?

Der Karfreitag gilt in Deutschland als besonders schützenswerter "stiller Feiertag". Das geht aus dem Grundgesetz zu Sonn- und Feiertagsschutz in Art. 140 hervor, wird aber in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt und führt zu heute teilweise kuriosen Verboten.
In Berlin wird die Verordnung zu Feiertagsgesetzen besonders locker gehandhabt, was die Hauptstadt noch einmal mehr zum idealen Ziel für Freunde der Nacht macht - denn an stillen Feiertagen ist in vielen Bundesländern das Tanzen den ganzen Tag über verboten.
Auch Restaurants, Märkte, Sportveranstaltungen, Zirkusvorführungen und Volksfeste sowie Unterhaltungsveranstaltungen wie Theater, Opern, Musical und sogar Casinos können von dem Karfreitags-Verbot betroffen sein.
Zu den kurioseren Eigentheiten zählt, dass auch eine lange Liste von Filmen am Karfreitag nicht öffentlich ausgetrahlt werden darf. Die Liste der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) besteht seit 1980, jedoch kommen in jedem Jahr weniger Filme hinzu. In den 50er und 60er Jahren waren mehr als die Hälfte aller Kinofilme "nicht feiertagsfrei", 2016 wurden laut FSK nur 1 Prozent der angefragten Filme nicht zugelassen.
Mary Poppins zieht am Karfreitag nichts aus dem Hut
Unter den nicht tauglichen Filmen sind neben "Robocop", "Das Leben des Brian", "Mad Max", "Anatomie" und "Eis am Stiel, Teil 7" auch Kinderfilme, wie "Mary Poppins", "Max und Moritz" und "Heidi in den Bergen".
Grundlage dieser Liste sind die Ländergesetze, denen zufolge einige Filme dem "ernsten Charakter" des Karfreitags - oder anderer Feiertage - widersprichen. Seit 1952 prüfen die Gremien der FSK, ob ein Film an diesen Tagen vorgeführt werden darf. "Filme, die dem Charakter dieser Feiertage so sehr widersprechen, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist, erhalten [...] keine Feiertagsfreigabe", schreibt die FSK auf ihrer Internetseite.
Anders als oft angenommen, betrifft das Ausstrahlungsverbot aber nicht das Fernsehprogramm, und auch Streamingdienste wie Netflix oder Amazon Prime bieten in ihren Mediatheken weiter Horror- Satire- und Actionfilme an. Es geht nur um die öffentliche Vorführung von Filmen. Dazu schreibt die FSK: "Das Kino ist von all diesen Zugangswegen der Einzige, der einer gesetzlichen Regulierung an den stillen Feiertagen unterliegt."
Sehen Sie hier die volle Lister aller Filme, die zwischen 1980 und 2015 als "nicht feiertagsfrei" eingestuft wurden.