Russland sperrt Messenger-Dienst Telegram

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Von Euronews
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Telegram hatte sich geweigert, dem Inlandsgeheimdienst FSB innerhalb von 15 Tagen die für die Entschlüsselung erforderlichen Informationen zu übermitteln.

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Ein russisches Gericht hat angeordnet, den Zugriff auf den Messenger-Dienst Telegram in Russland zu blockieren. Roskomnadsor, die Aufsichtsbehörde für Massenmedien, Telekommunikation und Datenschutz hatte Telegram angewiesen, dem Inlandsgeheimdienst FSB innerhalb von 15 Tagen die für die Entschlüsselung erforderlichen Informationen zu übermitteln.

Mit seiner Berufung gegen diese Vorgabe zur Offenlegung der Schlüssel ist Telegram aber gescheitert, die Revision wurde am Dienstag abgelehnt.

Telegram hatte argumentiert, dies sei technisch unmöglich, da seine Software-Architektur diese Schlüssel nicht zentral speichert - die Schlüssel würden auf den Endgeräten der Nutzer erstellt und gespeichert.

Telegram wurde bereits aufgefordert, seine Software so zu ändern, dass es die neuen "Anti-Terror-Gesetze" einhalten könne – sprich, der Inlandsgeheimdienst mitlesen könne.

Neben WhatsApp und dem Facebook Messenger gehört Telegram mittlerweile zu den beliebtesten Chat-Tools. Telegram erfreut sich aber offenbar auch unter Film- und Musikpiraten einer rasch wachsenden Beliebtheit. Auch wenn der Betreiber betont, dass es eine "Zero Tolerance"-Politik gegen Urheberrechtsverstöße gibt, wird dies bisher offenbar kaum durchgesetzt. So gibt es eine Fülle von Kanälen, über die laufend entsprechende Inhalte geteilt werden – ein Teil davon mit mehr als 100.000 Teilnehmern. Telegram wird in mehreren Ländern wegen seiner Verschlüsselungstechnologie vorgeworfen, Jihadisten als attraktives Kommunikationsmittel zu dienen.

Die Betreiber betonen gerne die "starke Verschlüsselung" und deren Notwendigkeit für den Schutz von politischen Aktivisten oder auch Journalisten. Weltweit nutzen mehr als 100 Millionen Menschen die App, davon zehn Millionen in Russland. Dort wurden 2016 strenge Anti-Terror-Gesetze eingeführt, die Messaging-Dienste verpflichten, Behörden das mitlesen zu ermöglichen.

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