Wird Altersüberprüfung von minderjährigen Flüchtlingen bald Pflicht?

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Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet heute, ob eine Altersprüfung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zur Pflicht wird.

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet heute, wie das Alter von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen festgestellt werden soll. Zuletzt hatte es mehrmals Straftaten gegeben, bei denen die Täter ein falsches Alter angegeben hatten.

Altersfeststellung bei unbegleiteten Minderjährigen

Minderjährige umgehen das Standardprocedere und genießen mehr Freiheiten als volljährige Flüchtlinge, Oft reisen sie ohne Papiere ein. Für eine Altersfeststellung sind derzeit die örtlichen Jugendämter zuständig. Sie passiert auf Basis der "Inaugenscheinnahme", einem Gespräch mit zwei Fachkräften. Zusätzlich kann das Jugendamt medizinische Tests veranlassen, um das Alter zu bestimmen, etwa durch Röntgen oder der Vermessung von Knochen. Doch das ist bisher eher die Ausnahme. Die herkömmlichen Methoden zur Altersbestimmung seien zu ungenau und obendrein teuer, erklärte die Innenpolitikerin Beate Walter-Rosenheimer gegenüber der Tagesschau.

Gegen die "Inaugenscheinnahme" hatte ein Afghane geklagt, der als volljährig eingestuft wurde.

Forderung nach systematischen Altersüberprüfungen

Den Anstoß zu der Diskussion gaben zwei Morde von Flüchtlingen an einer 19-Jährigen aus Freiburg und einer 15-Jährigen aus Kandel. Beide Täter waren in Deutschland als minderjährige Flüchtlinge registiert, bei den Ermittlungen stellte sich dann aber heraus, dass sie wesentlich älter waren.

Besonders aus den Reihen der CSU und FDP wurden nach dem Bekanntwerden dieser Fälle Forderungen laut, dass kriminelle Jugendliche schneller abgeschoben werden können. Zudem wurden Forderungen nach Altersüberprüfungen laut. So hatte Bayern Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Januar geäußert, dass es einer "strikten Regelung für eine medizinische Altersüberprüfung von allen ankommenden Flüchtlingen" bedürfe.

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