Laut EuGH-Urteil dürfen minderjährige Flüchtlinge ihre Familie auch dann nachholen, wenn sie während des Asylverfahrens volljährig geworden sind. Nach deutschem Recht muss ein Flüchtling aber noch minderjährig sein, wenn die Eltern einreisen.
Die deutsche Bundesregierung hält sich nicht an ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Familiennachzug.
Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" mit Verweis auf Informationen der Menschenrechtsorganisation "Pro Asyl".
Bereits im April hat das Gericht entschieden, dass minderjährige Flüchtlinge ihre Familie auch dann nachholen dürfen, wenn sie während des Asylverfahrens volljährig geworden sind. Es gelte das Alter zum Zeitpunkt des Antrags.
Ob ein Familiennachzug möglich sei, dürfe nicht davon abhängig sein, wieviel Zeit die Behörden für die Bearbeitung benötigen.
Nach deutschem Recht muss ein unbegleiteter Flüchtling allerdings bei der Einreise der Eltern noch minderjährig sein - deshalb habe das Urteil keine Bindungswirkung für Deutschland, so das Auswärtige Amt, das für die Erteilung von Visa zuständig ist.