Im Schweizer Kanton St. Gallen ist die öffentliche Gesichtsverhüllung künftig verboten. Das wurde bei einer Volksabstimmung beschlossen. Daneben gab es weitere Voten zu Lebensmitteln, Bauern und Radwegen.
In der Schweiz gab es an diesem Sonntag Volksabtimmungen zu verschiedenen Themen.
So hat etwa St. Gallen als zweiter Kanton nach dem Tessin ein Verhüllungsverbot eingeführt.
Rund 67 Prozent waren dafür. Damit ist etwa der muslimische Gesichtsschleier in St. Gallen in der Öffentlichkeit künftig verboten.
Rechte Politiker wollen auch die gesamte Schweiz über ein Verhüllungsverbot abstimmen lassen.
Landesweit wurde hingegen eine Lebensmittel- und Agrarinitiative abgelehnt.
Im Kern ging es um umwelt- und tierfreundlicher produzierte Lebensmittel.
Gegner argumentierten, dass bestimmte Produkte dann teurer werden könnten-
Rund 60 Prozent lehnten den Vorstoß schließlich ab.
Auch die Vorlage einer Bauerngewerkschaft, die Veränderungen bei der Bezahlung von Bauern wollte, scheiterte klar.
Dagegen gab es Grünes Licht für nationale Standards bei Fahrradwegen, so, wie sie bereits für Wanderrouten gelten.
Kantone sollen außerdem beim Bau von Fahrradwegen unterstützt werden.
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