Verschleierungsverbot verstößt gegen Menschenrechte

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Von Euronews
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Der Uno-Menschenrechtsausschuss hat das Verbot von Nikabs in Frankreich gerügt. Es verstößt nach Auffassung des Gremiums gegen die Religionsfreiheit und die Menschenrechte. Das Verbot sei weder notwendig noch verhältnismäßig.

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Der Uno-Menschenrechtsausschuss hat das Verbot von Nikabs in Frankreich gerügt. Es verstößt nach Auffassung des Gremiums gegen die Religionsfreiheit und die Menschenrechte. Das Verbot sei weder notwendig noch verhältnismäßig. 

« Wir haben Verstöße gegen zwei Artikel festgestellt. Artikel 18, der die Religionsfreiheit und die Freiheit, seine Religion auszudrücken, garantiert. Dann wäre da noch Artikel 26, der Diskriminierung verbietet. »

Ilze Brands-Kehris, UN Menschenrechtskommission

Das Gremium forderte Frankreich jetzt auf, das Gesetz zu überprüfen, Entschädigungen an zwei Frauen zu zahlen und nach 180 Tagen Bericht zu erstatten. Die Entscheidungen des Uno-Menschenrechtsausschusses sind nicht rechtsverbindlich.

Frankreich hatte mit Sicherheitsaspekten gegen die Vollverschleierung argumentiert, außerdem sei das Gesetz nicht gegen Muslime gerichtet, sondern wende sich grundsätzlich gegen die Vermummung, unabhängig von der Religion. 

Zwei muslimische Französinnen hatten sich an den Ausschuss gewandt, weil sie 2012 wegen Tragens des Nikabs in der Öffentlichkeit eine Geldbuße zahlen mussten.

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