Frankreich beschließt symbolisches Verbot der Prügelstrafe

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Von Linda Fischer
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Kinder in Frankreich sollen nicht mehr mit Ohrfeigen oder einem Klaps auf den Po bestraft werden dürfen. Dort ist Züchtigung als Erziehungsmaßnahme noch recht verbreitet.

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Ohrfeigen, ein Klaps auf den Po oder ein fester Griff in die Haare soll in Frankreich als Erziehungsmethode verboten sein. In der Nacht auf Freitag stimmte die französische Nationalversammlung beinahe einstimmig für den Gesetzesvorschlag der liberalen Partei MoDem, demzufolge körperliche Züchtigung und weitere verbale oder seelische Bestrafungsmethoden verboten werden sollen.

In dem angenommenen Gesetzestext heißt es nun: „Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Erziehungsberechtigte dürfen keine Demütigungen wie körperliche und verbale Gewalt, körperliche Bestrafung oder Züchtigung anwenden oder seelische Schmerzen zufügen.“

Eine Kontroverse

Die Prügelstrafe ist unter französischen Eltern recht weit verbreitet. Die Befürworter des Gesetzes präsentierten verschiedene wissenschaftliche Studien, in denen die negativen körperlichen und geistigen Folgen für geschlagene Kinder dargelegt wurden.

Einige Abgeordnete hatten den Gesetzesentwurf zuvor als nutzlos bezeichnet. Es sei außerdem eine „Einmischung“ in die Privatsphäre vieler Familien und damit ein schlechtes Signal an Eltern.

Eltern werden nicht bestraft

Frankreich wurde in der Vergangenheit von der internationalen Gemeinschaft kritisiert, weil es die körperliche Züchtigung nicht verbietet. Ein UN-Ausschuss, der sich für die Rechte von Kindern einsetzt, forderte Frankreich vor zwei Jahren auf, alle Formen der körperlichen Strafe von Kindern zu verbieten. Artikel 19 in der internationalen Konvention für die Rechte des Kindes sieht vor, dass alle Staaten gesetzliche Maßnahmen dafür einrichten, um Kinder vor allen Formen der Gewalt zu schützen.

Der Gesetzentwurf gilt als symbolisch, weil er Eltern nicht sanktioniert, sondern darauf abzielt, Eltern zu erziehen, nicht mit körperlicher Gewalt zu bestrafen. Die Maßnahme würde Frankreich in die Lage versetzen, internationale Rechtsvorschriften einzuhalten. Andere Versuche, die Praxis der körperlichen Bestrafung zu verbieten, sind gescheitert.

Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet

Der Entwurf wird als nächstes dem französischen Senat vorgelegt. Stimmt der dafür, hat die Nationalversammlung noch einmal das letzte Wort.

Falls das Gesetz verabschiedet wird, wäre Frankreich das 55. Land, das die körperliche Züchtigung von Kindern verbietet. In Europa war Schweden 1979 das erste Land, das die körperliche Züchtigung von Kindern verboten hat – in Deutschland ist das seit 2000 der Fall.

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