Bundeskartellamt: Mit Datenschutz und Wettbewerbsrecht gegen Facebooks Datensammelwut

Bundeskartellamt: Mit Datenschutz und Wettbewerbsrecht gegen Facebooks Datensammelwut
Von Sigrid Ulrich mit dpa, Reuters
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Das Bundeskartellamt will die Sammlung von Nutzerdaten durch Facebook in Deutschland massiv einschränken und damit einen Präzedenzfall für die Online-Wirtschaft schaffen

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Das Bundeskartellamt will die Sammlung von Nutzerdaten
durch Facebook in Deutschland massiv einschränken und damit
einen Präzedenzfall für die Online-Wirtschaft schaffen. Das deutsche
Kartellamt verfügte «weitreichende Beschränkungen» bei der
Verarbeitung von Nutzerdaten. Das Online-Netzwerk darf danach Daten
seiner Dienste wie Instagram und Whatsapp oder von Websites anderer
Anbieter nur noch mit dem Facebook-Konto des Nutzers verknüpfen, wenn
dieser es ausdrücklich erlaubt hat. Zum Facebook-Konzern gehören auch die Video- & Foto-Sharing-App Instagram und der Messenger WhatsApp.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt:

„Der Kern ist also eine Verhinderung der Zusammenführung all dieser Daten, die Facebook von uns sammelt. Die Daten verbleiben dann bei diesem einzelnen Dienst und dürfen auch nur dort verarbeitet und auch nur dort genutzt werden.

In der Politik werde immer wieder die Entflechtung oder Zerschlagung der großen Internet-Konzerne gefordert. Der Schritt des Kartellamts sei eine Art interne Entflechtung oder Zerschlagung.

Facebook missbrauche mit der Sammlung und Verknüpfung von Daten aus anderen Websites und Apps seine marktbeherrschende Stellung. Gleichzeitig lege Facebook den Nutzern die Verpflichtung auf, allem Datensammeln zuzustimmen, um den Dienst nutzen zu können.

Dazu das Kartellamt: Wenn der Nutzer die Einwilligung verweigere, dürfe Facebook ihn nicht von seinen Diensten ausschließen.

Mit der Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsaufsicht betritt das Bundeskartellamt juristisches Neuland.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt:

„Ich betrachte das als einen wichtigen Schritt, Leitplanken in die Internet-Ökonomie einzuziehen.“

Das Online-Netzwerk hat nun zwölf Monate Zeit, sein Verhalten zu
ändern. Komme Facebook den Auflagen nicht nach, könne das Kartellamt
wiederholt Zwangsgelder von jeweils bis zu 10 Millionen Euro
verhängen. Facebook konterte, das Online-Netzwerk sei zwar populär, aber habe keine marktbeherrschende Stellung und will sich vor Gericht wehren.

Der Fall könnte durch die Verknüpfung von Datenschutz und
Wettbewerbsaufsicht wegweisend werden - und jahrelang durch die
Instanzen gehen.

Facebook hat in Deutschland nach jüngsten Angaben zufolge rund 32
Millionen
mindestens einmal im Monat aktive Nutzer, 23 Millionen
greifen täglich auf den Dienst zu.

Sigrid Ulrich

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