Die Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotudeh hatte Frauen verteidigt, die im Iran keinen oder zu wenig Schleier getragen hatten. Jetzt ist sie zu jahrelanger Haft verurteilt worden.
Die Menschenrechtsorganisation "Amnesty International" hat eine Kampagne für Nasrin Sotudeh im Iran gestartet. Die Anwältin, die auch Frauen verteidigt hatte, die vor Gericht standen, weil sie nicht verschleiert genug waren, wurde erneut zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Laut ihrem Ehemann zu 33 Jahren Gefängnis und 148 Peitschenhieben.
Die 55-Jährige sitzt seit ihrer Verhaftung im vergangenen Juni im berüchtigten Ewin-Gefängnis in der Hauptstadt Teheran. Neben staatsfeindlicher Propaganda und Beleidigung des Geistigen Führers wurde ihr auch Spionage vorgeworfen.
Sotudeh hat alle Vorwürfe zurückgewiesen. Sie hatte es auch abgelehnt, eine Kaution von umgerechnet 125 000 Euro bis zu ihrem Gerichtstermin zu hinterlegen. Zudem protestiert sie mit einem Hungerstreik gegen das Urteil und ihre Behandlung im Gefängnis.
Sotudeh und ihr Mann Resa Chandan gehören zu den renommiertesten Menschenrechtsaktivisten im Iran. Sotudeh arbeitete hauptsächlich als Anwältin für Dissidenten. In den vergangenen Monaten hat sie zudem die Verteidigung zweier junger Frauen übernommen, die gegen das Kopftuchverbot protestiert hatten und in Haft gekommen waren.
UN fordert Nasrin Sotudehs Freilassung
Javaid Rehman, der Sonderberichterstatter des UN-Menschenrechtsrats für den Iran, kritisierte die Verurteilung der Menschenrechtlerin und Sacharow-Preisträgerin Nasrin Sotudeh und verlangte ihre unverzügliche Freilassung, wie auch die Freilassung anderer, die auf friedliche Weise ihrer Arbeit nachgehen, wie Rehman sagte. Wie viele Anwälte und Menschenrechtsverteidiger in Haft sind, sagte er nicht.
Rehman prangerte vor dem Menschenrechtsrat auch die Todesstrafe für Minderjährige an. In keinem anderen Land der Welt würden so viele junge Menschen getötet, sagte er. Seit 2013 seien mindestens 33 unter 18-Jährige hingerichtet worden, sechs davon im vergangenen Jahr, nach einer Verurteilung wegen Mordes. Mädchen gelten nach seinen Angaben schon mit neun Jahren als strafmündig, Jungen mit 15 Jahren. 85 Minderjährige säßen in Todeszellen, seit 2013 seien 21 Kinder und Jugendliche zum Tode verurteilt worden.
Zuvor hatte schon der deutsche Außenminister Heiko Maas die Verurteilung Sotudehs verurteilt. Ausdrücklich kritisierte er, eine mögliche Bestrafung mit Peitschenhieben. "Wir setzen uns schon als Bundesregierung seit ihrer Verhaftung für sie ein und fordern ihre Freilassung", sagte er während seines Besuchs in Pakistan.