Regierung muss IS-Angehörige nach Deutschland zurückholen

Das erste Mal ist die deutsche Bundesregierung dazu verpflichtet worden, IS-Angehörige zurückzuholen. Das geht nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.
Das Gericht entschied, dass das Auswärtige Amt einer Mutter aus Niedersachsen und ihren drei Kindern die Rückreise aus dem Lager al-Haul in Syrien ermöglichen soll. Die Kinder und die Mutter hätten einen Anspruch auf die im Grundgesetz verankerte "staatliche Schutzpflicht", meinen die Richter. Die Lebensumstände im Lager al-Haul gelten als katastrophal.
Auswärtiges Amt sieht nur Anrecht der Kinder
Das Auswärtige Amt in Berlin wollte laut dem Anwalt der Familie nur die acht, sieben und fast zwei Jahre alten Kinder nach Deutschland zurückholen. Das Gericht sah aber in diesem Fall eine Rückreise ohne die Mutter als für die Kinder problematisch an.
Die deutsche Regierung hat bisher keine generellen Regeln für die Rückreise von IS-Anhängern und deren Familien aus dem Irak und Syrien aufgestellt. Im Irak sind mehrere Deutsche wegen Terrorismus verurteilt worden - mehrere darunter sind Frauen.