Urteil in Lyon: Kardinal Barbarin nicht schuldig

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Von Euronews mit dpa
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"Wenn ein Vierzigjähriger als Kind missbraucht wurde, kann er Anzeige erstatten."

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Ein französisches Berufungsgericht hat Kardinal Philippe Barbarin im Prozess wegen Vertuschung von Missbrauchsvorwürfen freigesprochen. Das Gericht in Lyon kippte die Verurteilung von Barbarin.

Jean-Félix Luciani, einer der Anwälte Barbarins erklärte: "Es geht nicht um einen philosophischen Standpunkt, sondern um einen juristischen, und als Jurist freue ich mich darüber, dass Kardinal Barbarin unschuldig ist. - Das Urteil stellt auch eines klar: ein Über-Vierzigjähriger Mann, der als Kind missbraucht wurde, hat die Möglichkeit, Anzeige zu erstatten. Und es ist nicht so, dass nur weil er es jemandem erzählt, dieser dann Anzeige an seiner Stelle erstatten müsste."

Barbarin war vorgeworfen worden, Missbrauchsvorwürfe gegen den ehemaligen Priester Bernard Preynat nicht weiter verfolgt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte wie im ersten Prozess keine Verurteilung gefordert.

François Devaux von der Opfervereinigung sagt: "Es liegt trotz allem ein moralischer Fehler vor. Das kann man nicht abstreiten. Es geht hier nicht darum, einen Mann fertigzumachen. Aber moralisch gesehen kann er sich nicht halten. Moralisch gesehen hat er versagt."

Barbarin hatte Fehler eingeräumt und er sagte auf einer Pressekonferenz, er werde nun zum zweiten Mal Papst Franziskus sein Rücktrittsgesuch unterbreiten. Der Papst hatte das erste Rücktrittsgesuch des Kardinals im vergangenen Jahr abgelehnt.

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