In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht erstmals nicht einer Coronamaßnahme entsprochen
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat erstmals nicht einer Coronamaßnahme entsprochen. Es hat einem Eilantrag teilweise stattgegeben, wonach ein zuvor verhängtes Verbot einer Demonstration wieder aufgehoben werden muss.
Gießen: Demos gegen Einschränkung der Versammlungsfreiheit
Die Stadt Gießen hatte im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen zwei geplante Versammlungen verboten. Unter dem Motto "Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen - Schutz vor Viren, nicht vor Menschen" sollte dagegen demonstriert werden, dass die neu geschaffenen Maßnahmen die Versammlungsfreiheit einschränken würden.
Die Proteste waren für Donnerstag und Freitag, den 16. und 17. April geplant. Die Behörden waren davon ausgegangen, dass die hessische Corona-Verordnung Versammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht zusammenleben, generell verbiete.
BVerfG: Entscheidungsspielraum vorhanden
Das höchste deutsche Gericht argumentierte jedoch, dass zum Schutz der Versammlungsfreiheit aber ein Entscheidungsspielraum bestehe.
Die Stadt Gießen hat nun entschieden, dass die Demonstrationen unter Auflagen stattfinden dürfen.