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AfD-Sieg vor Verwaltungsgericht Köln: Vorerst nicht gesichert rechtsextrem

Die AfD wurde am 6. Februar 2013 gegründet.
Die AfD wurde am 6. Februar 2013 gegründet. Copyright  Copyright 2025 The Associated Press. All rights reserved
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Von Maja Kunert
Zuerst veröffentlicht am
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Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Verfassungsschutz vorerst verboten, die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" einzustufen oder so zu behandeln. Jetzt entscheidet das Hauptverfahren, ob die Einstufung am Ende Bestand hat

Es ist ein klarer Teilerfolg für die AfD, der den politischen Streit um die Rolle des Verfassungsschutzes neu anfachen dürfte: Das Verwaltungsgericht Köln hat der Partei in einem Eilverfahren überwiegend recht gegeben. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist damit vorläufig untersagt, die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" einzustufen, sie entsprechend zu behandeln oder diese Bewertung öffentlich zu verbreiten.

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Die Richter wollen zunächst die Entscheidung im Hauptsacheverfahren abwarten, weil die Frage juristisch noch nicht endgültig geklärt ist.

Chronologie des Streits

Hintergrund ist eine jahrelange Auseinandersetzung zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz. Im Jahr 2025 hatte das BfV die AfD nach mehrjähriger Prüfung als "gesichert rechtsextremistisch“ eingeordnet und dies damit begründet, der Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen habe sich "in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet“. Dagegen ging die AfD vor Gericht. Sie reichte Klage und Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln ein, weil das BfV dort seinen Sitz hat.

Zusätzliche Brisanz bekam das Verfahren durch die politische Debatte um die Veröffentlichung der Einstufung: Nach juristischen Hintergrundberichten wurde kritisiert, die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) habe das BfV angewiesen, die Bewertung ohne die sonst übliche vertiefte Hausprüfung im Ministerium zu veröffentlichen.

Warum das Gericht bremst

Das Gericht stellt in seiner Entscheidung nach den vorliegenden Berichten einen entscheidenden Punkt heraus: Im Eilverfahren sei zwar "im Wesentlichen" zugunsten der AfD entschieden worden. Zugleich formulierten die Richter einen Spagat. Einerseits gebe es "hinreichende Gewissheit", dass innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung existierten. Andererseits präge dies die Partei nach der im Eilverfahren möglichen Prüfung derzeit nicht so, dass "ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann".

Gegen den Beschluss kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster vorgegangen werden.

Was "gesichert rechtsextremistisch" aus Sicht des BfV heißt

Aus Sicht des Verfassungsschutzes ist "gesichert rechtsextremistisch" die stärkste behördliche Bewertung im abgestuften System. Die Behörde geht dann nicht mehr nur von einem Verdacht aus, sondern betrachtet verfassungsfeindliche Bestrebungen als so belastbar belegt, dass sie die Einstufung als "gesichert" für gerechtfertigt hält.

Im allgemeinen Stufenmodell steht diese Kategorie über "Prüffall" und "Verdachtsfall". Mit einer solchen Einordnung sind typischerweise weitreichende Folgen verbunden – etwa, weil die Beobachtung intensiver ausfallen kann und die Einstufung grundsätzlich auch öffentlich kommuniziert werden darf.

Genau diese öffentliche Benennung hat das Gericht nun bis auf Weiteres untersagt.

Wichtig ist dabei auch: Eine Einstufung durch den Verfassungsschutz ist kein Parteiverbot, sondern eine nachrichtendienstliche Bewertung. Über ihre Zulässigkeit entscheiden im Streitfall die Gerichte. In der Vergangenheit hatte die Einstufung dennoch Einfluss auf die Brandmauer-Debatte rund um die AfD.

Die Brisanz im Wahljahr 2026

Fest steht: Die Bewertung des Verfassungsschutzes ist eine Selbst-Einschätzung der Behörde, deren rechtliche Gültigkeit noch festgestellt werden muss.

Die AfD wertet den Beschluss politisch als Erfolg. Parteichefin Alice Weidel sagte in einer Stellungnahme zur Bild-Zeitung, die Entscheidung sei "ein großer Erfolg für die AfD und ein großer Erfolg für die Demokratie in Deutschland“.

Gleichzeitig fällt der Beschluss in ein Jahr mit mehreren Landtagswahlen. In Baden-Württemberg etwa wird am 8. März 2026 gewählt, in Sachsen-Anhalt am 6. September. Laut aktueller "Sonntagsfrage" liegt die AfD bundesweit bei rund 24 bis 25 Prozent.

Auch deshalb dürfte der juristische Schritt politische Folgen haben.

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