Die zwölf Jahre alte Schülerin, ihre Schwester wurden nach Georgien, ein Jugendlicher nach Armenien abgeschoben. Das Innenministerium verteidigt die Außerlandesbringung.
Die Abschiebung eines zwölfjährigen Mädchens aus Wien nach Georgien schlägt in Österreich unverändert hohe Wellen. Ihre fünfjährige Schwester wurde ebenso außer Landes gebracht. Auch ein armenischer Jugendlicher und seine 20 Jahre alte Schwester mussten Österreich verlassen, sie wurden nach Armenien abgeschoben.
Tina meldete sich nach ihrer Ankunft aus Georgien zu Wort: „Als wir dann losgefahren sind, habe ich einfach sehr viele Menschen gesehen und Polizisten, die die Menschen weggedrückt haben und zu Boden gedrückt haben."
Asylantrag und Folgeanträge abgelehnt
Die Zwölfjährige wurde in Österreich geboren und verbrachte den Großteil ihrer Kindheit in dem Land. Nach Angaben des österreichischen Innenministeriums wurden der Asylantrag und mehrere Folgeanträge abgelehnt. Einsprüche wurden vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen. In Georgien ist die Zwölfjährige jetzt bei ihrer Großmutter untergebracht.
Innenminister Karl Nehammer sagte: „Es macht mich betroffen, dass die Eltern der Kinder sie in diese Lage gebracht haben, dass die Eltern bewusst, ein Teil der Eltern, das Asylrecht missbraucht hat, es hat unzählige negative Asylverfahren gegeben."
Rudolf Anschober, der Bundesminister für Soziales, hatte sich eingeschaltet und dafür ausgesprochen, nach einer menschlichen Lösung zu suchen.
Die zwölfjährige Tina hatte im Vorfeld der Vollstreckung der Außerlandesbringung große Unterstützung seitens ihres Freundeskreises erhalten. Laut Innenministerium befand sich die Familie seit beinahe vier Jahren unrechtmäßig in Österreich. Ihr Vater weilt derzeit mit einem dreimonatigen Urlaubsvisum im Land.
„Eine Superschülerin, Familie hier, ein Leben in Österreich"
Ein Mitschüler Tinas sagte: „Nur weil sie nicht auf dem Papier eine Österreicherin ist: Sie ist trotzdem ein perfekt integriertes Mitglied unserer Gesellschaft, hat urviele Freunde. Eine Superschülerin, Familie hier, ein Leben in Österreich. Und deshalb bedrückt es uns, zu wissen, dass sie eventuell in ein Land abgeschoben wird, zu dem sie eigentlich keinen wirklichen Bezugspunkt hat."
Die Behörden beriefen sich bei der Abschiebung auf den Gerichtsentscheid, den sie umzusetzen hätten. „Liegt eine rechtskräftige Rückkehrentscheidung vor, hat die Behörde die Außerlandesbringung zu vollziehen“, hieß es in einer Stellungnahme des Innenministeriums.