Bundes-Notbremse ist durch - das sind die wichtigsten Änderungen

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Von Euronews mit dpa
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Der Bundesrat hat das neue Infektionsschutzgesetz gebilligt, die Länderchefs übten aber deutliche Kritik an der Gestaltung der Notbremse.

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Als letzte Hürde hat auch der Bundesrat am Donnerstag das neue Infektionsschutzgesetz gebilligt und damit die Bundesnotbremse abgesegnet.

Die Länderchefs übten deutliche Kritik an der Gestaltung und Umsetzung der „Notbremse“ aus, legten aber keinen Einspruch ein. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier bezeichnete vorgesehene starre Ausgangsbeschränkungen als "verfassungsrechtlich problematisch". Es gebe auch erhebliche praktische Probleme bei der Umsetzung, etwa bei den vorgesehenen Schulschließungen.

Der niedersächsische Regierungschef Stephan Weil (SPD) sagte, die Neuregelungen seien für den Infektionsschutz "kein großer Wurf". Für Niedersachsen bedeutete das Gesetz sogar erhebliche Lockerungsmöglichkeiten. Weil fasste seine Bewertung so zusammen: "Für mein Land unnötig, aber ich füge hinzu auch unschädlich."

In der Länderkammer wurde am Donnerstag kein Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Damit kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen

Das passiert bei einer Inzidenz über 100

Gezogen werden soll die Notbremse, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Dann gelten verbindlich folgende Regeln:

Ausgangssperre ab 22 Uhr:

Die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück darf ab 22.00 Uhr in der Regel nicht mehr verlassen werden.
Spaziergänge und Joggen alleine sind bis Mitternacht erlaubt.

Treffen nur noch zwischen Personen eines Haushalt mit einer weiteren Person.

Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen

Geschäfte (außer Lebensmittel, Apotheken) dürfen nur noch für Kunden öffnen, die einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben.

Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein.

Ab einer Inzidenzzahl von 165 findet an den Schulen nur noch Distanzunterrichtz statt.

Ausnahmen für Abschlussklassen bleiben möglich.

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