Warum die Impfpflicht in Österreich sich verzögert

Impfpflicht und Restriktionen zur Eindämmung des Coronavirus treiben auch in Österreich zahlreiche Menschen auf die Straße.
Impfpflicht und Restriktionen zur Eindämmung des Coronavirus treiben auch in Österreich zahlreiche Menschen auf die Straße. Copyright Lisa Leutner/AP
Von Alexandra Leistner
Diesen Artikel teilenKommentare
Diesen Artikel teilenClose Button

Weil das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist, konnte die für Dienstag geplante Impfpflicht in Österreich noch nicht in Kraft treten.

WERBUNG

Eigentlich sollte heute die "Phase 1" der COVID-Impfpflicht in Österreich starten: Bis zum 15. März haben alle, die noch nicht gegen Sars-CoV-2 geimpft sind, die Möglichkeit das zu tun.

Dass die Impfpflicht kommt, daran besteht kein Zweifel. Doch das Gesetz, das sie regelt, ist bisher nicht in Kraft getreten, denn der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen.

"Das Gesetz wird diese Woche Donnerstag (3. Februar) noch durch den Bundesrat (=Länderkammer) beschlossen. Danach werden noch einige Formalien getätigt (Unterschriften und Kundmachung) und das Gesetz tritt in Kraft", erklärte Daniel Böhm, Sprecher des Gesundheitsministeriums gegenüber Euronews.

Wer seinen ersten "Stich" bis zum 15. März nicht bekommen hat, begeht eine sogenannte Verwaltungsübertretung.

3 Phasen der Impfpflicht in Österreich

In den beiden weiteren Phasen der Umsetzung wird die Polizei bei kontrollieren, ob Menschen einen gültigen Impfstaus haben. Wer das nicht nachweisen kann, wird bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt und dem droht ein Verfahren (Phase 2).

Diesem kann entgehen wer den Nachweis über eine Ausnahmeregelung oder einen Impfnachweis vorlegt. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, wird eine Buße von 600 Euro fällig. Bei einem ordentlichen und nicht verkürzten Verfahren kann die Strafe bis zu 3.600 Euro betragen.

Dann - Phase 3 nach dem 15. März - wird das Gesundheitsministerium in Wien Impfstichtage und Erinnerungsstichtage festlegen, an denen geprüft wird, ob alle Personen über 18 - die nicht von Ausnahmeregelungen betroffen sind - geimpft sind. Dazu werden Melderegister, das zentrale Impfregister und das Epidemiologische Meldesystem abgeglichen und eine Datenbank erstellt, was auf längere Sicht eine automatische Kontrolle ermöglichen soll.

7-Tage-Inzidenz steigt auf 2.537

Wer dann nicht im zentralen Impfregister erfasst ist, also nach wie vor nicht gegen das Coronavirus geimpft wurde, wird per Brief aufgefordert, der Pflicht nachzukommen oder den Grund der Ausnahme von einer Ärztin oder einem Arzt in das Register eingeben zu lassen.

Die Infektionszahlen sind wie in Deutschland auch in Österreich auf Rekordniveau: Innerhalb der letzten 24 Stunden (Stand 9.30 Uhr) wurden 25.894 Positivtests übermittelt, die Sieben-Tage-Inzidenz liegt nach Zahlen vom Montag bei 2.537,6.

Seit Beginn der Pandemie sind in Österreich 14.127 Menschen an den Folgen des Coronavirus gestorben. 1.648 Personen werden in Krankenhäusern behandelt, davon 180 auf Intensivstationen.

Diesen Artikel teilenKommentare

Zum selben Thema

Spanische Royals gehen der Beziehung Freuds zu Dalí auf den Grund

"Alarmierender Anstieg" - WHO mahnt zur Impfung gegen Masern

Covid-Krise: Ex-Premier Johnson entschuldigt sich für "Schmerzen und Verluste"