Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD bundesweit als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Die Partei hat dagegen geklagt, jetzt erklärt der Bundesverfassungsschutz die Einstufung vorläufig zurückzuziehen.
Die bundesweite Einstufung der Alternative für Deutschland (AfD) hat für Aufsehen gesorgt. Die AfD-Partei hatte vor dem Landesverwaltungsgericht Köln dagegen geklagt.
Jetzt rudert das Bundesamt für Verfassungsschutz zurück. "Im Eilverfahren der AfD gegen ihre Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ hat das Bundesamt für Verfassungsschutz heute eine sog. „Stillhaltezusage“ abgegeben", so eine Pressemitteilung des Landesverwaltungsgerichts Köln.
"Das BfV hat heute im gerichtlichen Verfahren – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – erklärt, die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ vorläufig bis zur Entscheidung des Gerichts über den Eilantrag auszusetzen" heißt es weiter.
Dies bedeutet, dass der Bundesverfassungsschutz die Einstufung als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" bis zum Ende des Verfahren nicht weiter öffentlich verwendet. Auch die Pressemitteilung vom 2. Mai 2025 wird von der Webseite des Bundesverfassungsschutzes entfernt.
Des Weiteren hat das Bundesamt für Verfassungsschutz damit weniger Möglichkeiten der Beobachtung. Die Behörde kann nur limitierte nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung einsetzen. Diese bleiben im Rahmen der bisherigen Einstufung als "gesichert extremistischer Verdachtsfall" .
AfD sieht die "Stillhaltezusage" als Teilerfolg
In einer Mitteilung, die auch auf der Plattform X veröffentlicht wurde, sprechen Alice Weidel und Tino Chrupalla von einem "Teilerfolg".
"Wir wehren uns mit allen juristischen Mitteln gegen die Hochstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.", heißt es weiter. Die Co-Parteichefs nennen den Rückzug der Einstufung einen "ersten wichtigen Schritt hin zu unserer eigentlichen Entlastung" und sehen sich vom Vorwurf des Rechtextremismus entlastet.
AfD hatte einen Hängebeschluss beantragt
Zusätzlich zum Klage- und Eilantrag hat die AfD einen sogenannten Hängebeschluss beantragt. Dies hätte ermöglicht, dass das Gericht die Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" vorläufig aussetzen könnte.
Ohne diesen Hängebeschluss entstehe ein "nicht wiedergutzumachender Schaden" für die Partei und für den demokratischen Willensbildungsprozess, argumentierte die AfD. Die Partei hatte die Einstufung auch als "Angriff auf die Demokratie" bezeichnet.
Als das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD im Jahr 2021 als Verdachtsfall einstufte, gab es schon einmal den Antrag als Hängebeschluss. Bis zur Entscheidung im Eilverfahren durfte die Behörde die AfD nicht mehr als Verdachtsfall führen. Damit fielen auch die Mittel der Beobachtung für diesen Zeitraum weg.
Im März 2022 fiel dann die Entscheidung, die dem Bundesamt erlaubte die AfD als Verdachtsfall zu führen und beobachten. Gegen diese Entscheidung hat die AfD Rechtsmittel eingelegt. Der Fall ist inzwischen vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig. Wann das BVerwG eine Entscheidung trifft ist nicht absehbar.