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Meinungsfreiheit oder Cyber-Mobbing? Brigitte Macrons Prozess entfacht Debatte

DATEI: Der französische Präsident Emmanuel Macron und seine Frau Brigitte Macron warten auf den jordanischen Kronprinzen Hussein im Elysee-Palast des Präsidenten in Paris, 8. Oktober 2025
DATEI: Der französische Präsident Emmanuel Macron und seine Frau Brigitte Macron warten auf den jordanischen Kronprinzen Hussein im Elysee-Palast des Präsidenten in Paris, 8. Oktober 2025 Copyright  AP Phot
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Von Sophia Khatsenkova
Zuerst veröffentlicht am
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In Paris endet der Prozess gegen zehn Angeklagte, die Frankreichs First Lady Brigitte Macron mit sexistischen und transphoben Posts attackiert haben sollen. Das Urteil könnte ein Zeichen gegen digitale Hetze setzen.

Nach zwei Tagen hitziger Auseinandersetzungen ist in Paris der Prozess gegen zehn mutmaßliche Cyber-Belästiger zu Ende gegangen. Sie sollen Brigitte Macron, Ehefrau des französischen Präsidenten Emmanuel Macron, im Internet drangsaliert haben.

Den Angeklagten wird sexistische und transphobe Belästigung vorgeworfen, weil sie in einer Reihe von Posts und Videos behauptet hatten, Brigitte Macron sei als "Mann" geboren und in Wirklichkeit ihr Bruder Jean-Michel Trogneux. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um acht Männer und zwei Frauen im Alter von 41 bis 60 Jahren.

Das Gerücht kam erstmals 2017 auf. Seitdem hat es in rechtsextremen und verschwörungstheoretischen Netzwerken in Frankreich sowie im Ausland weite Kreise gezogen.

Während der zweitägigen Anhörung argumentierten die meisten Angeklagten, dass ihre Beiträge humorvoll gemeint gewesen seien oder als sozialer Kommentar dienen sollten.

Die Belästigung soll aus einer Handvoll Tweets bestehen, die oft von wenigen Followern geteilt wurden.

Einer der ersten, die am Montag in den Zeugenstand traten, ist ein IT-Spezialist. Ihm wird die Veröffentlichung von neun Tweets vorgeworfen. Er sagte, sein Account sei "winzig" gewesen und fügte hinzu: "Wir glauben nicht, dass Frau Macron unsere Tweets liest."

Er beschrieb seine Beiträge als "harmlose Witze" und betonte, dass "alle öffentlichen Persönlichkeiten jeden Tag Tausende von Kommentaren erhalten".

Ein anderer Angeklagter, Jérôme C., blieb bei seinen Worten. Er las ein Posting vor, in dem von "Pädophilie" die Rede war, eine Anspielung auf den Altersunterschied des Paares und die Tatsache, dass Emmanuel Macron Brigitte zum ersten Mal traf, als er noch Schüler und sie seine Lehrerin war.

Nachrichtenflut

Aurélien Poirson-Atlan, ein 41-jähriger Werbefachmann, besser bekannt unter seinem Twitter-Benutzernamen Zoé Sagan, behauptete, seine Beiträge fielen unter das "Recht auf Satire" und er sei das Ziel von "umgekehrtem Cybermobbing".

Sein Anwalt bezeichnete das Verfahren als "Prozess über die Meinungsfreiheit" und "einen Prozess, aus dem ein Exempel gemacht wird".

Ein Beamter aus Saône-et-Loire verglich seine Beiträge mit denen des Satiremagazins Charlie Hebdo. Bertrand C., ein Pariser Kunstgalerist mit über 100.000 Followern auf X, argumentierte, er analysiere lediglich "Fakten und Bilder".

"Es gibt keine Vulgarität, keine Gewalt in dem, was ich schreibe", sagte er. Sein Konto ist weiterhin aktiv. Auch während der Anhörungen postete er über den Prozess.

Brigitte Macron, die selbst keinen X-Account besitzt, nahm nicht an der Verhandlung teil. Sie wurde von ihren Anwälten vertreten.

In einer vor Gericht verlesenen Erklärung bezeichnete sie die Angriffe als "abscheulich" und sagte, sie habe sich entschieden, zu handeln. Die Beiträge hätten "tiefgreifende Auswirkungen auf mich und die Menschen um mich herum".

Tiphaine Auziere, die Tochter von Brigitte Macron, kommt in den Gerichtssaal, wo zehn Personen wegen Cybermobbing angeklagt sind
Tiphaine Auziere, die Tochter von Brigitte Macron, kommt in den Gerichtssaal, wo zehn Personen wegen Cybermobbing gegen Brigitte Macron vor Gericht stehen Christophe Ena/Copyright 2025 The AP. All rights reserved.

Ihre jüngste Tochter Tiphaine Auzière, eine Anwältin, sagte persönlich aus. Vor einem vollbesetzten Gerichtssaal beschrieb sie, wie sich die geistige und körperliche Gesundheit ihrer Mutter unter dem Druck der ständigen Online-Beleidigungen verschlechtert hat.

"Diese Flut an Nachrichten, die nie aufhört, wirkt sich zunehmend auf ihr tägliches Leben aus", sagte Auzière und fügte hinzu, dass sie das Ausmaß der Angriffe zunächst "unterschätzt" habe.

Sie sagte, ihre Mutter lebe in einem Zustand der Wachsamkeit. Sie befürchte, dass jedes Foto oder jeder öffentliche Auftritt im Internet entstellt oder verspottet werden könnte.

Sie sagte, ihre Mutter könne "die schrecklichen Gerüchte über sie nicht ignorieren" und meinte, Brigitte Macron habe viele der Tweets gelesen, auch von kleineren Accounts.

Meinungsfreiheit hat Grenzen

Die Staatsanwälte identifizierten drei "Anstifter" mit größeren Konten und sieben "Follower" mit kleinerer Leserschaft.

"Es hätten noch viel mehr sein können", so der Staatsanwalt, der einräumte, dass einige Konten nie aufgespürt wurden.

Die Staatsanwälte beantragten für neun der zehn Angeklagten Haftstrafen auf Bewährung von drei bis zwölf Monaten und Geldstrafen von bis zu 8.000 Euro.

Die schwerste Strafe wurde für Aurélien Poirson-Atlan beantragt, der als einer der "Anstifter" der Fake-News-Geschichte bezeichnet wurde.

Brigitte Macrons Anwälte forderten 15.000 Euro Schadenersatz mit dem Argument, dass "die Meinungsfreiheit nicht grenzenlos ist" und dass "das Recht auf Humor nicht alles erlaubt".

Brigitte Macrons Team erinnerte das Gericht auch daran, dass dasselbe Gerücht im Mittelpunkt einer separaten Klage steht, die in den Vereinigten Staaten gegen die rechtsextreme Kommentatorin Candace Owens eingereicht wurde, die beschuldigt wird, die Behauptung in ihrer Videoserie "Becoming Brigitte" zu verbreiten.

Brigitte Macrons Anwälte erklärten, sie behalte sich das Recht vor, weitere rechtliche Schritte wegen neuer Online-Posts einzuleiten.

Das Urteil wird für den 5. Januar 2026 erwartet.

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