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Wie alt ist Ihr Führerschein? Nächste Umtausch-Frist läuft heute ab

Heute läuft die Frist für Führerscheine aus drei Jahrgängen ab, sie müssen aufgrund der Anpassung für die EU umgetauscht werden.
Heute läuft die Frist für Führerscheine aus drei Jahrgängen ab, sie müssen aufgrund der Anpassung für die EU umgetauscht werden. Copyright  Copyright 2007 AP. All rights reserved.
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Von Euronews
Zuerst veröffentlicht am
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Für einen europaweit einheitlichen Führerschein müssen manche Dokumente umgetauscht werden. In Deutschland läuft die nächste Frist am heutigen 19. Januar ab. Diese Jahrgänge sind betroffen.

Damit gefälschte Papiere innerhalb der EU schneller entlarvt werden, soll bis 2033 ein einheitlicher Führerschein über die Ländergrenzen hinweg im gesamten EU-Gebiet gelten.

Dazu müssen alle Führerscheine, die bis 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. In Deutschland werden so schrittweise immer wieder Jahrgänge für den Umtausch fällig. Am heutigen 19. Januar 2026 läuft die Grist für drei Jahrgänge ab.

Frist für den Führerschein-Umtausch

Für den Umtausch in Deutschland gelten gestaffelte Fristen. Das soll die Fahrerlaubnis-Behörden sowie die Bundesdruckerei entlasten. Am heutigen 19. Januar läuft die Frist für die Papiere aus den Jahren 1999, 2000 und 2001 ab.

Wichtig ist hierbei das Ausstellungsdatum. Führerscheine ab dem 1. Januar 1999 und und bis zum 19. Januar 2001 müssen bis zum heutigen Montag abgegeben werden. Auf die Fahrerlaubnis wirkt sich das nicht aus - diese bleibt unbegrenzt erhalten. Das Ausstellungsdatum befindet sich auf der Vorderseite im Feld 4a.

Betroffene erhalten ihren neuen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt, in der sie ihren Hauptwohnsitz haben. In einem Antrag müssen Sie den alten Führerschein, Personalausweis und ein Passbild nachweisen. Auch eine Gebühr im kleinen zweistelligen Bereich wird für die Bearbeitung fällig.

Der neue EU-Führerschein ist dann 15 Jahre gültig. Mit der zeitlichen Befristung wird sichergestellt, dass beispielsweise das Passfoto, aber auch die Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis gibt es keine, es handelt sich lediglich um eine verwaltungstechnische Maßnahme.

Grundlage dafür ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006. Alle Führerscheine sollen einheitlich und dadurch fälschungssicher werden. Wie die Länder den Umtausch gestalten, ist ihnen selbst überlassen.

Verwarngeld beim Verpassen der Frist

Wer seinen alten Führerschein nicht umtauscht und somit die Frist verpasst, riskiert ein Verwarngeld bei der nächsten Kontrolle. Die Fahrerlaubnis besteht zwar formal weiterhin, allerdings ist das Dokument nicht mehr gültig.

Sind Sie weiterhin mit einem ungültigen Führerschein unterwegs, könnte bei einer Kontrolle ein Verwarngeld auf Sie zukommen. Dieses beläuft sich in der Regel auf 10 Euro. Ein Bußgeld wird meistens nicht verhängt.

Insbesondere im Hinblick auf Ihren nächsten Urlaub erleichtet ein zeitgemäßer Umtausch allerdings den reibungslosen Grenzübertritt.

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