In einer Debatte bei der Konrad-Adenauer-Stiftung fordern Staatsrechtler wie Christian Hillgruber und eine ehemalige Verfassungsrichterin, dass die AfD Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht vorschlagen darf. CDU- und SPD-Politiker halten davon nichts.
Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht Deutschlands. Es prüft Gesetze und staatliches Handeln am Grundgesetz und kann Parlamentsbeschlüsse aufheben oder im Extremfall Parteien verbieten – damit ist Karlsruhe ein zentrales Machtzentrum der deutschen Demokratie. Wer auf der Richterbank in Karlsruhe sitzt, prägt maßgeblich, wie Grundrechte ausgelegt werden. Entsprechend heikel ist die Frage, ob auch die AfD künftig Richtervorschläge machen darf.
Bei einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung in Berlin wurde offen diskutiert, ob die Brandmauer zur stärksten Oppositionspartei auch in Karlsruhe gelten soll – oder ob die AfD entsprechend ihrer Stärke Richter vorschlagen darf. Während Ex-Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff und Staatsrechtler Prof. Dr. Christian Hillgruber eine Einbindung der AfD in die Richterwahl befürworten, hält die politische Praxis in Berlin bislang dagegen und verteidigt die Brandmauer.
Wie das Verfassungsgericht in Karlsruhe besetzt wird
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit je acht Mitgliedern; je acht Richterinnen und Richter werden vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Für die Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit nötig, die Amtszeit beträgt maximal zwölf Jahre, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.
Formell regeln Grundgesetz und Bundesverfassungsgerichtsgesetz das Verfahren, politisch hat sich ein Proporz, eine informelle Aufteilung nach Parteien, etabliert: Bisher reklamierten SPD und Union je drei Vorschlagsrechte pro Senat, Grüne und FDP je eines – ein Schlüssel aus Zeiten, in denen diese vier Parteien die Bundespolitik prägten. Das organisiert Mehrheiten, wird aber angreifbar, sobald Kräfteverhältnisse abweichen.
Der Streit um die gescheiterte Wahl der von der SPD vorgeschlagenen Juristin Frauke Brosius-Gersdorf im vergangenen Jahr hat diese Verwundbarkeit sichtbar gemacht: Selbst innerhalb des bisherigen Parteien-Proporzes können Personalfragen hochpolitisch werden und Mehrheiten wegbrechen.
Staatsrechtler Hillgruber: Beteiligung nach Gewicht
Prof. Dr. Christian Hillgruber, Staatsrechtler an der Universität Bonn, hält den Proporz für "nicht annähernd“ passend zu den aktuellen Kräfteverhältnissen. Er verweist darauf, dass das Gericht das Grundgesetz als „Living Constitution“ versteht – eine lebendige Verfassung, deren Auslegung sich mit gesellschaftlichen Entwicklungen verändert. Auch wenn er das Konzept nicht teilt, sagt er zu Euronews: "Ich halte es für grundsätzlich legitim, dass jede relevante politische Kraft auch mit ihrem relativen Gewicht an dieser autoritativen Verfassungsinterpretation mittelbar beteiligt wird.“
Daraus leitet Hillgruber ein rotierendes Modell ab: Vorschlagsrechte gekoppelt an Zweitstimmen aus drei Bundestagswahlen. Passend zur zwölfjährigen Amtszeit der Verfassungsrichter. Zentral ist ihm folgende Unterscheidung: Die AfD solle – wie andere Parteien – Verfassungsrichter nicht benennen, sondern nur vorschlagen dürfen. Entsprechend ihrer politischen Stärke. Ein Benennungsrecht einzelner Parteien hält er für "höchst gefährlich".
AfD will Proporz abschaffen
Stephan Brandner, parlamentarischer Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion sowie Mitglied im Rechtsausschuss, hat eine klare Meinung: "Wir haben bereits jetzt ein Vorschlagsrecht als Mitglieder des Wahlausschusses.“ Er kritisiert den Proporz als "Gemauschel“, das dem Ansehen des Gerichts schade und fordert dessen Abschaffung zugunsten eines neuen, transparenten und demokratischen Verfahrens. Solange es den jetzigen Proporz gibt, sei die AfD entsprechend ihrer Stärke zu beteiligen. Kandidaten solle die AfD rein nach Qualifikation vorschlagen, mit mehreren Optionen aus Gerichten und Anwaltschaft.
Helge Lindh: Einfluss auf das Schutzorgan vermeiden
Der SPD-Abgeordnete Helge Lindh kommt zum gegenteiligen Schluss. Er nennt seine Position "verfassungspatriotisch“ und verweist darauf, dass er sich früh für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens eingesetzt hat. Als Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz lehnt er AfD-Vorschlagsrechte für das Bundesverfassungsgericht ab.
Hillgrubers Argument hält er für "rein formalistisch“: Demokratie lebe nicht nur aus Verfahren und Mehrheiten, sondern aus Grundgesetz-Werten. Wenn eine Partei "in weiten Teilen verfassungswidrig agiert“ und die freiheitlich-demokratische Grundordnung schwächen will, sei Einfluss auf ihr Schutzorgan falsch. Den Brosius-Gersdorf-Fall sieht er als Warnsignal: Richterwahlen seien politisch aufgeladen – gerade deshalb sollte man den Kreis der Vorschlagsberechtigten nicht erweitern.
Hillgruber verweist hingegen auf den rechtlichen Status quo: Solange kein Verbotsantrag gestellt wurde und die AfD nicht verboten ist, sei sie wie jede andere Partei zu behandeln. Daher sollte ihr auch nicht jede Mitwirkung an der Besetzung von Verfassungsorganen verwehrt werden, sagt Hillgruber zu Euronews. Die Strategie, die AfD institutionell zu isolieren, habe die Zustimmung zur Partei nach seiner Einschätzung nicht verringert.
Verfassungsrichter: Zwischen Parteinähe und Unabhängigkeit
Unabhängig von der parteipolitischen Aufteilung der Vorschlagsrechte, stellt sich die Frage, wie stark Parteibindungen die Arbeit in Karlsruhe tatsächlich prägen. Eine Studie der Universität Mannheim aus dem Jahr 2017 zum Zweiten Senat zeigt: Die politische Nähe der Richter ist messbar, aber ihre Entscheidungen folgen nicht stur der Parteilinie.
Richter, die von unterschiedlichen Parteien vorgeschlagen wurden, stimmen oft häufiger miteinander als mit den jeweils "eigenen" Parteikandidaten – ein Hinweis darauf, dass fachliche Unabhängigkeit in der Praxis ein relevantes Gegengewicht zur politischen Herkunft bleibt.
Vorschlagsrecht: Wie zeitgemäß ist die informelle Aufteilung noch?
Ein weiterer Streitpunkt ist die Rolle der FDP. Obwohl sie derzeit nicht im Bundestag sitzt, hat sie nach den bisherigen Absprachen weiter ein Vorschlagsrecht. Hillgruber hält das für ein verhandeltes Relikt, das in seinem Modell wegfallen könnte, wenn die FDP dauerhaft ohne Mandate bleibt. Lindh warnt dagegen vor kurzfristigen Anpassungen und versteht den Proporz als Ausdruck einer historisch gewachsenen Parteienachse. Grundlegend ändern würde er ihn erst bei dauerhaft verfestigter neuer Parteienlandschaft.
Vom Proporz zur Grundsatzfrage
Auch in der Union ist die Skepsis gegenüber AfD-nahen Kandidaten deutlich: Der CDU-Abgeordnete Carsten Müller sagte bei der Veranstaltung in der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) laut F.A.Z., er könne sich "nicht vorstellen", einen "Vertrauensmann der AfD" zum Verfassungsrichter zu wählen, und begründete das mit seinen "täglichen Erlebnissen" im parlamentarischen Umgang mit der Partei.
Stephan Brandner von der AfD hat dagegen wiederholt juristische Schritte gegen Ausschlüsse seiner Partei aus Gremien angekündigt, darunter anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht.
Damit geht es nicht nur um die Rechenlogik des Proporzes, sondern um den Umgang mit einer starken Oppositionspartei, die viele nicht zum demokratischen Konsens zählen. Helge Lindh verweist auf Erfahrungen aus anderen Ländern, in denen Rechtspopulisten über strategische Besetzungen von Richterstellen begonnen haben, Justiz und Gewaltenteilung zu ihren Gunsten zu verschieben. Hillgruber plädiert dafür, die Debatte nicht an Parteizugehörigkeiten festzumachen, sondern an Inhalten: "Wir brauchen statt einer parteibezogenen eine verfassungsbezogene, eine inhaltliche Brandmauer."
Derweil läuft die Diskussion über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren in Bund und Ländern weiter – ohne dass bislang ein Antrag in Karlsruhe liegt. Vor diesem Hintergrund bleibt offen, ob die Politik die Abgrenzung durchhält – oder ob sich der Streit an Verfahren wie dem Vorschlagsrecht für das Bundesverfassungsgericht neu entzündet.