Was als regionale Affäre begann, entwickelt sich zunehmend zu einer bundesweiten Debatte. Die Debatte um "Klüngeleien" ist in Deutschland kein AfD-Einzelfall, sondern zieht sich – in unterschiedlichen Formen – durch mehrere Parteien.
Kurz vor dem CDU-Parteitag hat Kanzler Friedrich Merz erwartungsgemäß seine eigene Partei thematisch positioniert und gegen die Konkurrenz ausgeteilt - von der Entlastung oberer Einkommen, über ein mögliches Verbot von Social Media für Jugendliche bis hin zu den Vorwürfen der Vetternwirtschaft gegen die AfD.
Die Anschuldigungen wiegen schwer – und sie kommen zur Unzeit für die AfD, die zur größten Oppositionspartei aufgestiegen ist: Mehrere Fälle mutmaßlicher Günstlingswirtschaft erschüttern die Rechtsaußen-Partei, insbesondere in Sachsen-Anhalt. In diesem Jahr stehen mehrere Landtagswahlen an, in Mecklenburg-Vorpommern liegt die Partei nach einer neuen Forsa-Umfrage bei 37 Prozent.
Überkreuz-Anstellungen
Friedrich Merz bringt jetzt, wie auch schon andere vor ihm, schärfere Gesetze ins Spiel. „Ich würde uns eine gesetzliche Regelung gern ersparen“, sagte Merz den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft und der Rheinpfalz. Doch angesichts des Ausmaßes des mutmaßlichen Missbrauchs könne man „möglicherweise nicht darum herumkommen“.
Medien wie der MDR und die Mitteldeutsche Zeitung hatten die Verbindungen bei der AfD recherchiert und Schaubilder der zu den sogenannten "Überkreuz-Anstellungen" erstellt. Drei Geschwister des Landtagsabgeordneten Tobias Rausch sollen bei der Bundestagsabgeordneten Claudia Weiss beschäftigt sein. Die Tochter von Weiss soll bei der Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt arbeiten. Selbst AfD-Chef Tino Chrupalla räumte gegenüber Medien ein, die Praxis habe ein „Geschmäckle“.
AfD kündigt Verhaltenskommission an
Der AfD-Bundesvorstand hat zu den umstrittenen Beschäftigungsverhältnissen in den eigenen Reihen reagiert. In einem schriftlichen Statement heißt es:
"Der Bundesvorstand der Alternative für Deutschland begrüßt die Einsetzung einer Verhaltenskommission durch den AfD-Landesvorstand Sachsen-Anhalt und lässt die in den verschiedenen Parlamenten geltenden aktuellen Regelungen hinsichtlich der Anstellung von Familienangehörigen angleichen."
"Diese Kommission wird unsere eigenen Anstellungsverhältnisse prüfen und gegebenenfalls Änderungen vorschlagen", erklärt der Landeschef in Sachsen-Anhalt, Martin Reichardt, in einem Post in den Sozialen Medien.
Frühere Vorwürfe und Forderungen
Die Debatte um "Klüngeleien" ist in Deutschland kein AfD-Einzelfall, sondern zieht sich – in unterschiedlichen Formen – durch mehrere Parteien. Man erinnere sich nur jüngst an die CDU-Masken-Affäre, Diskussionen über Lobbykontakte und Nebentätigkeiten bei der FDP oder, etwas länger her, an die CSU-Verwandtenaffäre 2013.
Gleichzeitig haben verschiedene Parteien auch strengere Regeln gefordert, oft nach konkreten Skandalen. SPD und Grüne riefen in der Vergangenheit nach Maßnahmen wie Verschärfung des Abgeordnetengesetzes, strengere Regeln zu Nebeneinkünften und mehr Lobbytransparenz.
Im Zentrum der aktuellen Diskussion steht eine rechtliche Lücke: Zwar ist es Abgeordneten untersagt, eigene Verwandte auf Staatskosten zu beschäftigen. Doch ob Familienmitglieder bei anderen Abgeordneten derselben Partei angestellt werden dürfen, ist bislang nicht klar geregelt.
Friedrich Merz hat jetzt von einer möglichen Verschärfung des Abgeordnetengesetzes gesprochen und gesagt, die AfD sei von „tief verankerter Filz- und Vetternwirtschaft“ geprägt. Gleichzeitig erklärte Merz, die CDU habe zu lange Themen wie Migration vernachlässigt – und damit Raum für den Aufstieg der AfD geschaffen.
Was als regionale Affäre begann, entwickelt sich zunehmend zu einer bundesweiten Debatte. Damit steht nicht nur die AfD unter Druck – sondern das politische System insgesamt. Sollte der Gesetzgeber tatsächlich nachschärfen, wäre das auch ein Eingeständnis: Die bisherigen Regeln reichen offenbar nicht aus.